Wirkstoff Bentazon "Basagran" - ein echter "Elefant" im Grundwasser
Der Wirkstoff Bentazon (Basagran) wurde früher vorwiegend als Kontaktherbizid zur Unkrautbekämpfung in Sojabohnen sowie in Getreide (Basagran DP) gegen zweikeimblättrige Unkräuter eingesetzt. Es war bis 31. Dezember 2014 ausschließlich deutsche Ware anwendbar. Seit dem Jahr 2015 ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bentazon (Basagran etc.) in Österreich verboten. In manchen europäischen Ländern, aber auch außerhalb Europas, ist der Wirkstoff noch zugelassen.
Aktuelle Untersuchungsergebnisse (Land OÖ)
Aktuelle Untersuchungen der Messstellen der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) zeigen, dass in manchen Regionen der Wirkstoff Bentazon nach wie vor - auch über den Trinkwassergrenzwert von 0,1µg/l - nachgewiesen wird, obwohl die Anwendung dieses Wirkstoffes seit knapp zehn Jahren nicht mehr zulässig ist.
So wurde im Jahr 2023 auf 6,6% der Messstellen der Wirkstoff Bentazon über den Trinkwassergrenzwert von 0,1µg/l nachgewiesen. 11,8% der Messstellen lagen zwischen >0,025 - 0,075 μg/l, 3,9% zwischen >0,075 - 0,1 μg/l (Trinkwassergrenzwert) und 77,6% der Messstellen lagen unter 0,025 μg/l. Seitens des Landes OÖ ist geplant, weiterhin bei Monitoringprogrammen verstärkt auf den Wirkstoff Bentazon zu achten.
So wurde im Jahr 2023 auf 6,6% der Messstellen der Wirkstoff Bentazon über den Trinkwassergrenzwert von 0,1µg/l nachgewiesen. 11,8% der Messstellen lagen zwischen >0,025 - 0,075 μg/l, 3,9% zwischen >0,075 - 0,1 μg/l (Trinkwassergrenzwert) und 77,6% der Messstellen lagen unter 0,025 μg/l. Seitens des Landes OÖ ist geplant, weiterhin bei Monitoringprogrammen verstärkt auf den Wirkstoff Bentazon zu achten.
Fazit
Die Redewendung "Das Wasser hat ein Gedächtnis wie ein Elefant" hat nach wie vor seine Gültigkeit. Sind Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einmal Richtung Grundwasser unterwegs, werden sie nicht mehr vollständig abgebaut und gelangen in das Grund- bzw. Trinkwasser. Es gilt daher die Anwendung von auswaschungsgefährdeten Wirkstoffen, wie z.B. Metazachlor, Dimethachlor und Terbuthylazin, jedenfalls zu vermeiden.
Dass Pflanzenschutzmittel mit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen, wie z.B. Basagran, nicht mehr verwendet werden, muss nicht extra erwähnt werden und versteht sich von selbst.
Dass Pflanzenschutzmittel mit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen, wie z.B. Basagran, nicht mehr verwendet werden, muss nicht extra erwähnt werden und versteht sich von selbst.