Neu im ÖPUL: Ausweitung der stark N-reduzierten Fütterung bei Schweinen
Während Teilnehmende an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" bei der Beantragung der "stark N-reduzierten Fütterung bei Schweinen" ab 2025 auch für Flächen außerhalb der Gebietskulisse den Zuschlag erhalten, kann die "stark N-reduzierte Fütterung bei Schweinen" bundesweit über die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" beantragt werden. Es ist dabei wahlweise die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle, die bzw. Separierung am Betrieb angefallener Rindergülle oder die stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen durchzuführen, wobei auch beide mehrere Verfahren am Betrieb angewendet und gefördert werden können.
Unabhängig von Maßnahme und Gebietskulisse wird einer Prämie von 54 Euro je Hektar Acker ausbezahlt. Eine Anmeldung ist im Rahmen des Mehrfachantrages ab 1. November bis spätestens 31. Dezember 2024 möglich.
Unabhängig von Maßnahme und Gebietskulisse wird einer Prämie von 54 Euro je Hektar Acker ausbezahlt. Eine Anmeldung ist im Rahmen des Mehrfachantrages ab 1. November bis spätestens 31. Dezember 2024 möglich.
Gründe für die ÖPUL-Anpassung
Angepasste Fütterungstechniken leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Ammoniakemissionen und damit zur NEC-Zielerreichung sowie der Reduktion von THG aus der Nutztierhaltung. Laut Abschätzung des Umweltbundesamts besteht für die Ausweitung der Maßnahme auf das gesamte Bundesgeiet ein Reduktionspotential von ca. 0,2 - 0,4 kt NH3/ Jahr.
Laut Umweltbundesamt wird derzeit in der Österreichischen Luftschadstoffinventur davon ausgegangen, dass rund 30% der in Österreich gehaltenen Schweine mit Universalfutter gefüttert werden, 45% unter Anwendung einer stickstoffreduzierten Fütterung und nur rund 25% der schweinehaltenden Betriebe eine stark stickstoffreduzierte Fütterung anwenden. Es ist hier noch ein hohes Potenzial für eine Steigerung der Stickstoffeffizienz in der Schweinefütterung vorhanden, welche sich sowohl positiv auf die Ammoniakemissionen, als auch auf die Stickstoffeinträge in Gewässer und die Reduktion der Treibhausgasemissionen, auswirken werden.
Laut Umweltbundesamt wird derzeit in der Österreichischen Luftschadstoffinventur davon ausgegangen, dass rund 30% der in Österreich gehaltenen Schweine mit Universalfutter gefüttert werden, 45% unter Anwendung einer stickstoffreduzierten Fütterung und nur rund 25% der schweinehaltenden Betriebe eine stark stickstoffreduzierte Fütterung anwenden. Es ist hier noch ein hohes Potenzial für eine Steigerung der Stickstoffeffizienz in der Schweinefütterung vorhanden, welche sich sowohl positiv auf die Ammoniakemissionen, als auch auf die Stickstoffeinträge in Gewässer und die Reduktion der Treibhausgasemissionen, auswirken werden.
Laut HBLFA Raumberg-Gumpenstein ist eine stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen zu begrüßen, da dies einen Ansatz direkt am Tier darstellt, damit in weiterer Folge die N-Konzentration im anfallenden Wirtschaftsdünger und bei dessen Ausbringung reduziert wird. Reduzierte N-Mengen im Kreislauf senken die Treibhausgasemissionen aus Wirtschaftsdüngerlagerung und Ausbringung und senken insgesamt den Bedarf an importierten Eiweißfuttermittel. Mit Hilfe von geeigneten Fütterungsberechnungen ist es für Betriebe möglich, leistungsangepasst zu füttern und eine Proteinüberversorgung in der Schweinehaltung zu vermeiden. Bei der Umsetzung der stark stickstoffreduzierten Fütterung entstehen auch entsprechende Mehrkosten im Vergleich zur üblichen, in Österreich angewendeten Fütterungsverfahren, die im Sinne einer verstärkten Umsetzung im Rahmen des GSP abgefedert werden sollen.
In der derzeitigen Gebietskulisse der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker“ werden ca. 1/3 der dort gehaltenen Schweine stark N-reduziert gefüttert. Das entspricht ca. 1/6 der in Österreich gehaltenen Schweine. Aus diesem Grund wird die aktuell schon im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" angebotene Leistungsabgeltung ab 2025 zusätzlich im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" für das gesamte Bundesgebiet angeboten.
In der derzeitigen Gebietskulisse der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker“ werden ca. 1/3 der dort gehaltenen Schweine stark N-reduziert gefüttert. Das entspricht ca. 1/6 der in Österreich gehaltenen Schweine. Aus diesem Grund wird die aktuell schon im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" angebotene Leistungsabgeltung ab 2025 zusätzlich im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" für das gesamte Bundesgebiet angeboten.
Auflagen
- Nur für Betriebe mit >= 1 GVE Schweine je ha Ackerfläche
- Umsetzung einer stark stickstoffreduzierten Fütterung bei allen am Betrieb gehaltenen Schweinen mit den Rohproteingrenzen je kg der Ration in der Trockenmasse (88% TM) gemäß der nachfolgenden Tabelle:
Für die Berechnung der Rohproteingehalte der Rationen sind die Ergebnisse von Futtermitteluntersuchung(en), für nicht untersuchte Futtermittel Standardwerte für Proteingehalte aus der Fachliteratur und bei Fertigfuttermischungen die Proteingehalte gemäß Angaben des Futtermittelherstellers zu verwenden.
Im Falle einer Kontrolle ist die stark N-reduzierte Fütterung über Rezepturen, bei welchen der Rohproteingehalt je kg FM (88% TM) ausgewiesen ist (z.B. Ausdruck Fütterungscomputer, Berechnung Futtermittelfirma oder Offizialberatung) nachzuweisen.
Im Falle einer Phasenfütterung muss plausibel gemacht werden können, dass diese technisch möglich ist und tatsächlich durchgeführt wird, z.B. durch Beschriftung von Silos oder eine entsprechende Fütterungstechnik.
Im Falle einer Kontrolle ist die stark N-reduzierte Fütterung über Rezepturen, bei welchen der Rohproteingehalt je kg FM (88% TM) ausgewiesen ist (z.B. Ausdruck Fütterungscomputer, Berechnung Futtermittelfirma oder Offizialberatung) nachzuweisen.
Im Falle einer Phasenfütterung muss plausibel gemacht werden können, dass diese technisch möglich ist und tatsächlich durchgeführt wird, z.B. durch Beschriftung von Silos oder eine entsprechende Fütterungstechnik.
Abgeltung bei Beantragung der stark N-reduzierten Fütterung:
54,0 Euro je Hektar Ackerfläche
54,0 Euro je Hektar Ackerfläche
- Ab 2024 für Teilnehmer an "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" für Flächen in der Gebietskulisse, ab 2025 auch für Flächen außerhalb der Gebietskulisse. Ab 2025 für Teilnehmer an "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" für die gesamten Ackerflächen des Betriebes.
Fazit
Achtung - die Zeit läuft! Jetzt informieren und ab 1. Jänner 2025 am optionalen Zuschlag "stark N-reduzierten Fütterung" teilnehmen. Weniger Stickstoff im Futter hilft die Stickstoffkonzentration im Wirtschaftsdünger zu reduzieren. Das leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zum Gewässerschutz.