Pflanzenschutzmittel im Grundwasser - drei Wirkstoffe weiterhin im FOKUS
FOKUS: Metazachlor & Dimethachlor
Diese beiden Wirkstoffe sind sehr stark auswaschungsgefährdet und können im Grundwasser zu großen Problemen führen. Die Wirkstoffe Metazachlor (Butisan, Fuego etc.) und Dimethachlor (Colzor Trio etc.) werden nach wie vor im Grund- und Trinkwasser inklusive Hausbrunnen nachgewiesen. Sowohl aus dem Wirkstoff Metazachlor als auch aus Dimethachlor bildet sich im Rahmen des Abbauprozesses das Abbauprodukt bzw. der Metabolit "Dimethachlor Met. CGA 369873". Dieser Metabolit wurde auch im Jahr 2023 verbreitet - auch über dem Trinkwassergrenzwert von 0,1µg/l - nachgewiesen, wie die nachfolgende Grafik zeigt.
Daher wird eindringlich ersucht, jetzt beim anstehenden Rapsanbau darauf zu achten, und unbedingt Ersatzprodukte für die Unkrautregulierung im Raps bzw. Kohlgemüse zu verwenden.
FOKUS: Terbuthylazin
Für den Wirkstoff Terbuthylazin, der vorwiegend im Mais Anwendung findet, gilt das Gleiche, wie für die beiden Wirkstoffe Metazachlor und Dimethachor. Der Wirkstoff Terbuthylazin ist ebenfalls extrem auswaschungsgefährdet und leicht nachweisbar, wie nachfolgende Grafik für das Jahr 2023 zeigt. Aus Sicht des Grundwasserschutzes sollten Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin jedenfalls nicht mehr verwendet werden. Alternative Produkte zur Unkrautbekämpfung gibt es genug. Auskunft bieten die Pflanzenschutzmitteltabellen von DI Hubert Köppl sowie der Spritzplan des Lagerhauses. Es ist jedenfalls genauer auf die Pflanzenverträglichkeit sowie auf die Witterung vor und nach der Applikation (z.B. Temperatur) und auf das vorhandene Unkrautspektrum zu achten.
Auflagen in Wasserschutz- und -schongebieten bzw. ÖPUL (Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker)
Der Einsatz von Herbiziden mit den Wirkstoffen Terbuthylazin (z.B. Aspect Pro etc.), Me
tazachlor (Butisan, Fuego etc.) und Dimethachlor (Colzor trio etc.) ist in Wasserschutz-
und -schongebieten nicht erlaubt. Wer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" teilnimmt, darf diese Wirkstoffe auf Ackerflächen in der Gebietskulisse bei Mais, Sorghum und Raps auch nicht anwenden. Die Anwendung kann im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen einfach über Blatt- bzw. Bodenproben nachgewiesen werden.
Es wird eindringlich empfohlen - unabhängig dieser Auflagen - auf Herbizide mit den auswaschungsgefährdeten Wirkstoffen Metazachlor, Dimethachlor und Terbuthylazin gänzlich zu verzichten!
Wichtig ist auch nicht zu vergessen, dass eine lückenlose Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen (Was/Wann/Wo/Wieviel) durchgeführt wird. Dafür eignet sich z.B. der ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at) ganz besonders.
Fazit
Die aktuellen Messergebnisse auf Basis der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) zeigen klar auf, wo weiterhin ein besonderer Handlungsbedarf besteht. Jede/r ist gefordert! Damit eine Reduktion der Funde von Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin im Grundwasser langfristig möglich ist, ist Solidarität erforderlich. Es geht nur gemeinsam!
Hohe Teilnahmeraten an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind dabei ein Teil der Lösung. Ein Neueinstieg ist heuer noch bis 31. Dezember möglich - siehe auch: Änderungen bei den ÖPUL-Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz.
Hohe Teilnahmeraten an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind dabei ein Teil der Lösung. Ein Neueinstieg ist heuer noch bis 31. Dezember möglich - siehe auch: Änderungen bei den ÖPUL-Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz.