Organisation der Landwirtschaftskammer Österreich
Laut Bundesverfassung fällt die Einrichtung beruflicher Vertretungen auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet in die Zuständigkeit der Landtage. Es existiert demnach keine mit der Wirtschafts- oder Arbeiterkammer vergleichbare "Bundeskammer für Land- und Forstwirtschaft".
Landwirtschaftskammern bestehen in Österreich in jedem der neun Bundesländer; sie sind durch Landesgesetz eingerichtet. Die Dachorganisation dieser neun Kammern ist ein Verein, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs.
Das ausschließliche Ziel des Vereins ist es, eine "Zentralorganisation der österreichischen Landwirtschaftskammern" zu bilden. Die Präsidentenkonferenz hat ihren vereinsrechtlichen Sitz in Wien. Ihre Tätigkeit erstreckt sich aber auf ganz Österreich.
Mitglieder der Präsidentenkonferenz sind die neun Landwirtschaftskammern und der Österreichische Raiffeisenverband.
Vereinszweck ist die Förderung der gesamtwirtschaftlichen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft und die Vertretung der gemeinsamen Interessen.
Landwirtschaftskammern bestehen in Österreich in jedem der neun Bundesländer; sie sind durch Landesgesetz eingerichtet. Die Dachorganisation dieser neun Kammern ist ein Verein, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs.
Das ausschließliche Ziel des Vereins ist es, eine "Zentralorganisation der österreichischen Landwirtschaftskammern" zu bilden. Die Präsidentenkonferenz hat ihren vereinsrechtlichen Sitz in Wien. Ihre Tätigkeit erstreckt sich aber auf ganz Österreich.
Mitglieder der Präsidentenkonferenz sind die neun Landwirtschaftskammern und der Österreichische Raiffeisenverband.
Vereinszweck ist die Förderung der gesamtwirtschaftlichen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft und die Vertretung der gemeinsamen Interessen.