Struktur der Landwirtschaftskammer Österreich
Organe der Landwirtschaftskammer Österreich sind der Präsident, das Präsidium, der als "Präsidentenkonferenz" bezeichnete Vorstand und die Vollversammlung.
Der Präsident wird aus der Mitte der Kammerpräsidenten gewählt. Er behält also seine Funktion als Präsident seiner Landes-Landwirtschaftskammer. Der Präsident vertritt die Landwirtschaftskammer Österreich nach außen, leitet ihre Geschäfte und führt den Vorsitz in Präsidentenkonferenz und Vollversammlung. Seine Funktionsperiode beträgt vier Jahre, ebenso wie die der drei Vizepräsidenten, die gleichfalls aus dem Kreis der Kammerpräsidenten gewählt werden.
Die Präsidentenkonferenz (der Vorstand) tritt in der Regel monatlich zusammen. Ihr gehören alle Kammerpräsidenten und zwei Vertreter des Österreichischen Raiffeisenverbandes an. Der Generalsekretär, der die Geschäfte der Präsidentenkonferenz leitet, die Kammer(amts)direktoren und der Generalsekretär des Raiffeisenverbandes haben beratende Funktionen. Die im allgemeinen einmal im Jahr zusammentretende Vollversammlung hat die Aufgabe den Tätigkeitsbericht abzusegnen, den Rechnungsabschluss zu genehmigen, die Rechnungsprüfer zu bestimmen und allfällige Satzungsänderungen vorzunehmen. Die Vollversammlung ist im Wesentlichen wie der Vorstand zusammengesetzt.
Die Organe der Präsidentenkonferenz werden nach demokratischen Grundsätzen und den Landwirtschaftskammergesetzen bestellt. So wie die Landwirtschaftskammern wird auch die Präsidentenkonferenz durch gewählte Funktionäre tätig.Der Präsident vertritt die Kammer nach außen und in der gemeinsamen Dachorganisation der Präsidentenkonferenz.
Für die Behandlung besonderer Fragen gibt es Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften (wie z.B. Arge für Bergbauernfragen, Bäuerinnen, Landjugendfragen, Ausschuss für Bildung und Beratung, für Energie und Klima, Forst- und Holzwirtschaft, Milchwirtschaft, Pflanzenproduktion, Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik, Sonderkulturen, Tierproduktion, Weinwirtschaft). Den Vorsitz führt ein Präsidiumsmitglied oder ein Landeskammerrat. Diese Gremien erarbeiten Vorschläge für Beschlüsse der Präsidentenkonferenz und müssen dieser über ihre Tätigkeit berichten.
Die Präsidentenkonferenz besitzt kein eigenes Umlagenrecht. Sie bestreitet ihren Aufwand im wesentlichen aus Beiträgen ihrer Mitglieder.
Der Präsident wird aus der Mitte der Kammerpräsidenten gewählt. Er behält also seine Funktion als Präsident seiner Landes-Landwirtschaftskammer. Der Präsident vertritt die Landwirtschaftskammer Österreich nach außen, leitet ihre Geschäfte und führt den Vorsitz in Präsidentenkonferenz und Vollversammlung. Seine Funktionsperiode beträgt vier Jahre, ebenso wie die der drei Vizepräsidenten, die gleichfalls aus dem Kreis der Kammerpräsidenten gewählt werden.
Die Präsidentenkonferenz (der Vorstand) tritt in der Regel monatlich zusammen. Ihr gehören alle Kammerpräsidenten und zwei Vertreter des Österreichischen Raiffeisenverbandes an. Der Generalsekretär, der die Geschäfte der Präsidentenkonferenz leitet, die Kammer(amts)direktoren und der Generalsekretär des Raiffeisenverbandes haben beratende Funktionen. Die im allgemeinen einmal im Jahr zusammentretende Vollversammlung hat die Aufgabe den Tätigkeitsbericht abzusegnen, den Rechnungsabschluss zu genehmigen, die Rechnungsprüfer zu bestimmen und allfällige Satzungsänderungen vorzunehmen. Die Vollversammlung ist im Wesentlichen wie der Vorstand zusammengesetzt.
Die Organe der Präsidentenkonferenz werden nach demokratischen Grundsätzen und den Landwirtschaftskammergesetzen bestellt. So wie die Landwirtschaftskammern wird auch die Präsidentenkonferenz durch gewählte Funktionäre tätig.Der Präsident vertritt die Kammer nach außen und in der gemeinsamen Dachorganisation der Präsidentenkonferenz.
Für die Behandlung besonderer Fragen gibt es Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften (wie z.B. Arge für Bergbauernfragen, Bäuerinnen, Landjugendfragen, Ausschuss für Bildung und Beratung, für Energie und Klima, Forst- und Holzwirtschaft, Milchwirtschaft, Pflanzenproduktion, Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik, Sonderkulturen, Tierproduktion, Weinwirtschaft). Den Vorsitz führt ein Präsidiumsmitglied oder ein Landeskammerrat. Diese Gremien erarbeiten Vorschläge für Beschlüsse der Präsidentenkonferenz und müssen dieser über ihre Tätigkeit berichten.
Die Präsidentenkonferenz besitzt kein eigenes Umlagenrecht. Sie bestreitet ihren Aufwand im wesentlichen aus Beiträgen ihrer Mitglieder.