Kompaktinfo für Almsaison 2024
- Basiszahlung für Almweideflächen (DIZA)
- Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete (AZ)
- Gekoppelte Einkommensgrundstützung für gealpte Tiere (Almauftriebsprämie)
- ÖPUL - Almbewirtschaftung
- ÖPUL - Tierwohl-Behirtung
Alm-/Weidemeldung oder Auftriebsliste
Die Meldung des Auftriebs von Rindern hat einzeltierbezogen innerhalb von 14 Tagen durch den Almbewirtschafter über die Alm-/Weidemeldung RINDER im eAMA RinderNET zu erfolgen. Der spätestmögliche zu berücksichtigende Auftriebstag ist der 15. Juli 2024. Die Serviceleistung zur Erstellung einer Vorschlagliste durch den Auftreiber hat sich hierbei als sehr gute Unterstützung für den Almbewirtschafter bewährt.
Die Meldung des Auftriebs von Schafen und Ziegen (einzeltierbezogen) sowie Equiden und Neuweltkamelen (Stückzahl) hat innerhalb von 7 Tagen durch den Almbewirtschafter in der MFA-Beilage “Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ zu erfolgen. Zusätzlich ist in der Auftriebsliste zu erfassen, wenn die ÖPUL-Maßnahme “Almbewirtschaftung“ mit Erschließungsstufe 2 oder 3 oder “Tierwohl - Behirtung“ beantragt werden sollen.
Die Meldung des Auftriebs von Schafen und Ziegen (einzeltierbezogen) sowie Equiden und Neuweltkamelen (Stückzahl) hat innerhalb von 7 Tagen durch den Almbewirtschafter in der MFA-Beilage “Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ zu erfolgen. Zusätzlich ist in der Auftriebsliste zu erfassen, wenn die ÖPUL-Maßnahme “Almbewirtschaftung“ mit Erschließungsstufe 2 oder 3 oder “Tierwohl - Behirtung“ beantragt werden sollen.
Schafe & Ziegen - keine aktive Abmeldung beim Heimbetrieb
Ab 2024 müssen Schafe und/oder Ziegen, welche von einem an der “Tierwohl - Weide“ teilnehmenden Betrieb auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide aufgetrieben werden, beim Auf- sowie Abtrieb nur noch in der Almauftriebsliste gemeldet werden. Die Meldung beim an der Maßnahme “Tierwohl - Weide“ teilnehmenden Heimbetrieb entfällt. Im Falle von Verkauf, Verendung oder Schlachtung der Tiere besteht am Heimbetrieb weiterhin Meldepflicht für den Abgang. Auch in diesem Fall empfiehlt sich die Erstellung einer Vorschlagliste durch den Auftreiber bzw. die Auftreiberin , idealerweise als Datenimport aus dem SZ-Online des ÖBSZ.
Hinweis zu Equiden: Almbewirtschafter müssen den Almauftrieb von Equiden (Pferde, Ponys, Esel und deren Kreuzungen) im VIS einzeltierbezogen als Zugang melden, Heimbetriebe den Abgang.
Hinweis zu Equiden: Almbewirtschafter müssen den Almauftrieb von Equiden (Pferde, Ponys, Esel und deren Kreuzungen) im VIS einzeltierbezogen als Zugang melden, Heimbetriebe den Abgang.
Überblick über die wichtigsten Meldeereignisse und –fristen für Almbewirtschafter
RINDER | SCHAFE UND ZIEGEN | EQUIDEN UND NEUWELTKAMELE | |
Meldeweg der Tiere (Auftrieb und Abtrieb) | Alm-/Weidemeldung RINDER | Beilage MFA “Alm/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste“ | Beilage MFA “Alm/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste“ |
Meldefristen (Auftrieb oder Abtrieb) | 14 Tage | 7 Tage | 7 Tage |
Tierangaben | Einzeltierbezogen | Einzeltierbezogen | Stückzahl |
Erstauftrieb | bis spätestens 15.07.2023 erstmalig auf einer Alm oder Gemeinschaftsweide – d.h. Tiere müssen bis zum 15.07.2024 gealpt sein | bis spätestens 15.07.2023 erstmalig auf einer Alm oder Gemeinschaftsweide – d.h. Tiere müssen bis zum 15.07.2024 gealpt sein | bis spätestens 15.07.2023 erstmalig auf einer Alm oder Gemeinschaftsweide – d.h. Tiere müssen bis zum 15.07.2024 gealpt sein |
späteste Meldung des Erstauftriebes | 29.07.2024 | 15.07.2024 | 15.07.2024 |
Erforderliche Alpungsdauer | 60 Tage | 60 Tage | 60 Tage |
Korrektur bzw. Bestätigung tatsächlicher Abtrieb | innerhalb von 14 Tagen | innerhalb von 7 Tagen | innerhalb von 7 Tagen (nur notwendig, falls abweichend zum ursprünglich erfassten Termin) |
Meldung höherer Gewalt
Die Meldung der höheren Gewalt für Tiere auf Almen und Gemeinschaftsweiden ist innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Almbewirtschafter dazu in der Lage ist, vorzunehmen. Als Gründe höherer Gewalt gelten: Blitzschlag, Steinschlag, anzeigepflichtige Seuche, Naturkatastrophe, Wildtierriss, Präventivabtrieb Wolf und Präventivabtrieb Bär.
Liegt ein Fall höherer Gewalt bei Rindern, Schafen und Ziegen vor, sind diese ohrmarkenbezogen im eAMA in der Auftriebsliste zu melden. Bei Rindern ist zusätzlich eine Verendungsmeldung des tierhaltenden Betriebs im RinderNET innerhalb von sieben Tagen durchzuführen. Fälle höherer Gewalt bei Equiden und Neuweltkamelen sind per Formular zu melden, welches auf der Webseite der AMA zum Download bereitsteht.
Liegt ein Fall höherer Gewalt bei Rindern, Schafen und Ziegen vor, sind diese ohrmarkenbezogen im eAMA in der Auftriebsliste zu melden. Bei Rindern ist zusätzlich eine Verendungsmeldung des tierhaltenden Betriebs im RinderNET innerhalb von sieben Tagen durchzuführen. Fälle höherer Gewalt bei Equiden und Neuweltkamelen sind per Formular zu melden, welches auf der Webseite der AMA zum Download bereitsteht.
Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse von Vorteil
Die AMA bietet ein E-Mail-Service an, welcher Alm-/Weidebetriebe über das Einlangen neuer “Auftreiber-Vorschlagslisten“ informiert. Wird die Vorschlagsliste im Falle von Schafe und Ziegen vom Almbewirtschafter bestätigt, erhält der Auftreiber bzw. die Auftreiberin ebenso eine E-Mail als Bestätigung.
Zusätzlich bietet die AMA Alm-/Weidebetrieben einen E-Mail-Erinnerungsservice für die Bekanntgabe des tatsächlichen Abtriebsdatums an. Um diese Services zu nutzen, muss im eAMA eine aktuell gültige und bestätigte E-Mail-Adresse im Bereich “Kundendaten - Stammdaten - Telefon / E-Mail“ eingetragen sein.
Auf ihrem Youtube-Kanal “AMA - Videohandbücher und Hilfestellung“ hat die AMA je eine sehr gut aufbereitetet Video-Playlist zur “Alm/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste“ sowie zum Rinder-NET bereitgestellt.
Zusätzlich bietet die AMA Alm-/Weidebetrieben einen E-Mail-Erinnerungsservice für die Bekanntgabe des tatsächlichen Abtriebsdatums an. Um diese Services zu nutzen, muss im eAMA eine aktuell gültige und bestätigte E-Mail-Adresse im Bereich “Kundendaten - Stammdaten - Telefon / E-Mail“ eingetragen sein.
Auf ihrem Youtube-Kanal “AMA - Videohandbücher und Hilfestellung“ hat die AMA je eine sehr gut aufbereitetet Video-Playlist zur “Alm/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste“ sowie zum Rinder-NET bereitgestellt.