Vor-Ort-Kontrollen: Erkenntnisse 2023 und Empfehlungen 2024
So müssen Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, gemäß EU-Vorgabe weiterhin zu einem rechtlich vorgegebenen Prozentsatz vor Ort auf die Einhaltung prämienrelevanter Vorgaben von der Agrarmarkt Austria (AMA) überprüft werden.
Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist.
Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist.
Flächenmonitoring reduziert Anzahl und Umfang von Vor-Ort-Kontrollen
Um die Vorteile des Flächenmonitorings nutzen zu können erfolgt seit 2023 die Auswahl der zu kontrollierenden Schläge je beantragter Maßnahme und es werden vor Ort grundsätzlich nur nicht monitoringfähige Auflagen überprüft. Nimmt ein Betrieb beispielsweise an den ÖPUL-Maßnahmen UBB und Naturschutz teil und wird nur für UBB zur Prüfung ausgewählt, werden ausschließlich die Schläge im Rahmen der VOK geprüft, die an der Maßnahme UBB teilnehmen und eine nicht monitoringfähige Auflage besitzen.
Die Erfüllung der Mindestbewirtschaftungskriterien, das Vorhandensein der beantragten Kultur und die Erfüllung monitoringfähiger Förderauflagen aller flächenbezogenen Maßnahmen werden per Flächenmonitoring überprüft. Im Falle einer eindeutig festgestellten Unstimmigkeit wird die antragstellende Person mittels der AMA MFA Fotos App darüber informiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, kommt es zu einer Kontrolle vor Ort, um den Sachverhalt zu klären.
Die Erfüllung der Mindestbewirtschaftungskriterien, das Vorhandensein der beantragten Kultur und die Erfüllung monitoringfähiger Förderauflagen aller flächenbezogenen Maßnahmen werden per Flächenmonitoring überprüft. Im Falle einer eindeutig festgestellten Unstimmigkeit wird die antragstellende Person mittels der AMA MFA Fotos App darüber informiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, kommt es zu einer Kontrolle vor Ort, um den Sachverhalt zu klären.
Erkenntnisse aus dem Antragsjahr 2023
Im Prüfungsjahr 2023 haben sich einige Kontroll-Feststellungen bei den Vor-Ort-Kontrollen als sehr häufig herauskristallisiert.
Einerseits sind diese sehr oft bei den vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu finden, beispielsweise:
Andererseits traten auch in folgenden Förderbereichen vermehrt festgestellte Mängel auf:
Einerseits sind diese sehr oft bei den vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu finden, beispielsweise:
- fehlende Meldungen und Aufzeichnungen bei der Maßnahme "Tierwohl Weide“
- die Stallskizze mit Belegungsplan bei der Maßnahme “Tierwohl Stallhaltung“
- eine unvollständige schlagbezogene Stickstoff-Bilanzierung bei der Maßnahme “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“
- die fehlende Dokumentation bei Feldmieten im Anlage 5 Gebiet
Andererseits traten auch in folgenden Förderbereichen vermehrt festgestellte Mängel auf:
- bei den Landschaftselementen
- der Code PSMBIO (im Biolandbau zugelassene Pflanzenschutzmittel) fälschlicherweise bei gebeiztem Saatgut
- der Einsatz von konventionell ungebeiztem Saatgut bei der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“
- nicht eingehaltene Naturschutzauflagen
- die Pflege von Altbrachen mit dem Code DIV
- fehlende Ohrmarken bei der Rinderkennzeichnung
- Abweichungen in Bezug auf Anbau und Mischungspartner bei der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
Empfehlungen für das Antragsjahr 2024
Landwirtinnen und Landwirten wird daher empfohlen, zukünftig besonderes Augenmerk auf folgende Punkte zu legen:
Aufgrund der heftigen Unwetter im Kalenderjahr 2023 sowie auch 2024 wird nochmals auf das Kapitel “Höhere Gewalt“ im AMA-Merkblatt „Mehrfachantrag 2024“ hingewiesen. Dieses ist unter https://www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter zu finden. Darin wird genau beschrieben, welche Ereignisse unter Höhere Gewalt fallen und wo bzw. wie die Meldung zu erfolgen hat.
- Sind alle Flächen korrekt gemäß der Naturbeschaffenheit beantragt?
- Welche Auflagen sind für die beantragten Maßnahmen einzuhalten?
- Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu erfüllen?
- Sind alle Aufzeichnungen aktuell und vollständig und korrekt ausgefüllt?
Aufgrund der heftigen Unwetter im Kalenderjahr 2023 sowie auch 2024 wird nochmals auf das Kapitel “Höhere Gewalt“ im AMA-Merkblatt „Mehrfachantrag 2024“ hingewiesen. Dieses ist unter https://www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter zu finden. Darin wird genau beschrieben, welche Ereignisse unter Höhere Gewalt fallen und wo bzw. wie die Meldung zu erfolgen hat.
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Links zum Thema
- Mit der neuen GAP und ihren geänderten Vorgaben wurde die Systematik der Kontrolle des MFA geändert, die Grundsätze einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) jedoch bleiben gleich.
- Mit der neuen GAP wurden die Auflagen der Cross Compliance und von Greening mit einigen Neuerungen unter dem Begriff "Konditionalität" zusammengefasst. Trotz dieser Fusion bleiben jedoch die Grundsätze einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) gleich.
- Gemäß EU-Vorgabe müssen Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, weiterhin von der Agrarmarkt Austria (AMA) zu einem rechtlich vorgegebenen Prozentsatz vor Ort auf die Einhaltung prämienrelevanter Vorgaben überprüft werden. Von dieser Regelung sind auch die Almflächen betroffen.