Grundsätze der Stickstoff-Saldierung
Grundsatz: Ein errechneter Stickstoffüberschuss von mehr als 10 kg N/ha gemäß schlagbezogener Bilanzierung ist für die Folgekultur zu berücksichtigen.
Bei der Bilanzierung wird die tatsächlich gedüngte Stickstoffmenge pro Hektar dem tatsächlichen Entzug durch die Ernte gegenübergestellt. Etwaige Stickstoffwerte aus Vorfrüchten (zum Beispiel Ackerbohne) oder die Stickstoffmenge durch das Bewässerungswasser sind der Düngung zuzuschreiben.
Grundsätzliche Berechnungsmethodik
Beispiel: Körnermais; Ertrag 11 t Trockenmasse/ha | ||
etwaige Vorfruchtwirkung | 0 | kg N/ha |
+ Summe N aus aktiver Düngung | 170 | kg N/ha |
= Summe N-Zufuhr | 170 | kg N/ha |
- Entzug durch die Ernte | 137,5 (11 t/ha x 12,5 kg N/t) | kg N/ha |
= N-Saldo | 32,5 | kg N/ha |
Die zur Berechnung erforderlichen Entzugszahlen je Kultur sind der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) zu entnehmen.
Ein möglicher Stickstoffüberschuss ist in der Gebietskulisse in Oberösterreich für die Düngung der Folgekultur um den Faktor 0,6 zu reduzieren.
Im Beispiel würde sich das wie folgt auswirken: 32,5 kg N/ha x 0,6 = 19,5 kg N/ha
Somit ist die maximal zulässige Düngemenge der Folgekultur um 19,5 kg N/ha zu reduzieren.
Im Beispiel würde sich das wie folgt auswirken: 32,5 kg N/ha x 0,6 = 19,5 kg N/ha
Somit ist die maximal zulässige Düngemenge der Folgekultur um 19,5 kg N/ha zu reduzieren.
Gut zu wissen …
- Ein etwaiger Stickstoffüberschuss verfällt nicht automatisch bei der nächsten Kultur, sondern erst nach einem tatsächlich nachgewiesenen Ertrag.
- Auch bei einem Stickstoffüberschuss der Vorkultur (positives N-Saldo > 10 kg) ist es zulässig, Kulturen mit einem Düngebedarf unter diesem Überschuss anzulegen.
- Die Berücksichtigung von N-Überschüssen geht nur in eine Richtung. Etwaige Puffer (mehr entzogen als gedüngt) können nicht mitgenommen werden.
- Höhere Gewalt (Hagel, Trockenheit etc.) darf nicht berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Überarbeitung des aktuellen ÖPUL-Programmes ist auch eine Anpassung der Stickstoffberechnung im Zuge dieser Maßnahme geplant. Nach Veröffentlichung der Details wird umgehend informiert.
Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ empfiehlt bei der komplexen Thematik die Verwendung des Aufzeichnungsprogramms ÖDüPlan Plus.