Umbasierung Agrarpreisindex und rechtliche Hintergründe
Grundlage landwirtschaftliche Gesamtrechnung
Durch die Umbasierung wird sichergestellt, dass die im Warenkorb der Agrarpreisindizes befindlichen Positionen in ihrer Zusammensetzung und Gewichtung jenen der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung entsprechen. Dadurch spiegelt sich im Warenkorb eine möglichst nahe und aktuelle Darstellung der landwirtschaftlichen Einnahmen- und Ausgabenstruktur wider.
Die aktuelle Umbasierung ist mit einer Rückrechnung der Agrarpreisindizes für die Jahr 2021 und 2022 verbunden. Dadurch kann es in diesen Jahren zu Revisionen kommen, wodurch Werte sich geringfügig ändern können, was im Hinblick auf die Valorisierung von Pachtverträgen zu beachten wäre!
Neue Rechtsgrundlage
Mit der neuen gesetzlichen Rechtsgrundlage, der EU-Verordnung über die "Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung Verordnung (EU) 2022/2379" und der für die Agrarpreisindizes relevanten Durchführungsverordnung (EU) 2023/1579 "Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Agrarpreisstatistiken" besteht erstmals für die Berechnung der Agrarpreisindizes auf europäischer Ebene und für die Übermittlung dieser Daten an Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union) eine rechtliche Verpflichtung. Damit einhergehend besteht die Notwendigkeit, diese EU-Verordnung mittels einer nationalen Rechtsgrundlage umzusetzen. Die Harmonisierung auf EU-Ebene ermöglicht nicht nur einen Vergleich der APIs über alle EU-Mitgliedsländer hinweg und dadurch die Entwicklung der österreichischen Agrarpreise im europäischen Gefüge zu betrachten, sondern es wird dadurch auch die Kontinuität der Berechnungen nach vorgegebenen Qualitätskriterien gewährleistet.
Die Umbasierung auf die Preisbasis 2025 = 100, ist somit erstmalig vollumfänglich nach den neuen rechtlichen Grundlagen im Herbst des Jahres 2028 durchzuführen.