Moosbrugger: Gemeinsam die Maul- und Klauenseuche stoppen!
Angesichts der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) in unmittelbarer Nähe zu Österreich richtet LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger als oberster Bauernvertreter einen dringenden Appell an die gesamte Bevölkerung, zehn Verhaltensregeln dringend einzuhalten. Außerdem stellt er Forderungen auf, die Anzahl der Grenzübergänge auf ein notwendiges Mindestmaß einzuschränken, an den verbleibenden Stellen für seuchenhygienische Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen, die Transit-Tiertransporte aus Ländern mit MKS-Fällen vorübergehend auszusetzen und für den Seuchenfall die Entschädigungszahlungen für betroffene Betriebe anzupassen.
"Die Maul- und Klauenseuche rückt näher und es herrscht enorme Verunsicherung unter den Bäuerinnen und Bauern. Wir alle sind im eigenen Sinne gefordert, verantwortungsvoll zu handeln und mitzuhelfen, eine weitere Verbreitung dieser für Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und diverses Wild höchst gefährlichen Viruserkrankung zu verhindern", appelliert Moosbrugger. "Diese hochansteckende Seuche kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, Bauernfamilien in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden und zu großem Tierleid führen. Helfen wir alle zusammen, um das zu verhindern – auch im Sinne unserer Versorgungssicherheit", unterstreicht Moosbrugger.
"Die Maul- und Klauenseuche rückt näher und es herrscht enorme Verunsicherung unter den Bäuerinnen und Bauern. Wir alle sind im eigenen Sinne gefordert, verantwortungsvoll zu handeln und mitzuhelfen, eine weitere Verbreitung dieser für Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und diverses Wild höchst gefährlichen Viruserkrankung zu verhindern", appelliert Moosbrugger. "Diese hochansteckende Seuche kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, Bauernfamilien in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden und zu großem Tierleid führen. Helfen wir alle zusammen, um das zu verhindern – auch im Sinne unserer Versorgungssicherheit", unterstreicht Moosbrugger.
Grenzübergänge auf Mindestmaß reduzieren, Seuchenhygiene einhalten
"Nachdem uns täglich Meldungen über weitere Ausbrüche in unmittelbarer Nähe Österreichs erreichen, sind umfassende, weitergehende Maßnahmen wichtig. Auch wenn aus dem zuständigen Gesundheitsministerium rasch erste Schritte gesetzt und an Hauptverkehrsrouten angeordnet worden sind, braucht es zusätzliche Vorkehrungen. Die Anzahl der offenen Grenzübergänge muss auf ein Mindestmaß reduziert werden. Bei diesen gilt es dann, umfassende seuchenhygienische Sicherheitsmaßnahmen zu setzen und strengstens einzuhalten", betont der LKÖ-Präsident.
Transit-Tiertransporte aus MKS-Ländern vorübergehend unterbinden
"Aus Sicht der Landwirtschaft braucht es auch ein vorübergehendes Verbot von Transit-Tiertransporten aus den betroffenen Ländern quer durch Österreich. Gerade Bäuerinnen und Bauern, deren Betriebe entlang der üblichen Hauptverkehrsrouten liegen, haben enorme Sorge vor einer Ansteckung ihrer Tiere, was die Keulung des gesamten Tierbestandes zur Folge hätte. Welch schreckliche, existenzbedrohliche Situation das für den ganzen Betrieb mit sich brächte, kann sich wohl jeder vorstellen", hebt Moosbrugger hervor.
Arbeitgeber:innen und Gesamtbevölkerung zur Mithilfe aufgerufen
"Wir fordern auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitskräfte aus diesen Ländern beschäftigen, dringend dazu auf, umfassende Seuchenhygiene-Sicherheitsmaßnahmen zu setzen und einzuhalten. Dazu zählen etwa Wechsel der Kleidung und Schuhe, Desinfektion und das Untersagen des Mitbringens von Milch- und Fleischprodukten", betont der LKÖ-Präsident. "Des Weiteren rufen wir die Bevölkerung auf, nicht zwingend notwendige Fahrten in die Risikogebiete zu unterlassen und keinesfalls derartige tierische Lebensmittel mitzubringen. Auch sollten keine fremden Ställe betreten und Kontakt zu gefährdeten Tieren vermieden werden", so Moosbrugger, der auf die von der LKÖ erstellen 10 Verhaltensregeln hinweist (siehe unten).
"Für die bäuerlichen Betriebe gibt es auf sämtlichen Kanälen der Landwirtschaftskammer, insbesondere www.lko.at (eigener Button rechts unter dem Wetter), umfangreiche Informationen. Wir ersuchen die Bäuerinnen und Bauern, diesen Selbstschutz für den eigenen Betrieb ernstzunehmen und einzuhalten, insbesondere die sieben von der LKÖ erarbeiteten Gebote. Es ist auch wichtig, auf den Ställen und Betrieben Hinweisschilder anzubringen, um betriebsfremde Personen fernzuhalten", appelliert der LKÖ-Präsident.
"Für die bäuerlichen Betriebe gibt es auf sämtlichen Kanälen der Landwirtschaftskammer, insbesondere www.lko.at (eigener Button rechts unter dem Wetter), umfangreiche Informationen. Wir ersuchen die Bäuerinnen und Bauern, diesen Selbstschutz für den eigenen Betrieb ernstzunehmen und einzuhalten, insbesondere die sieben von der LKÖ erarbeiteten Gebote. Es ist auch wichtig, auf den Ställen und Betrieben Hinweisschilder anzubringen, um betriebsfremde Personen fernzuhalten", appelliert der LKÖ-Präsident.
Anpassung der Entschädigungszahlungen für Seuchenfall vornehmen
"Für den Fall, dass die MKS trotz aller Sicherheitsmaßnahmen dennoch nach Österreich 'überschwappt' und somit Keulungen ganzer Betriebe notwendig wären, fordern wir eine Anpassung der Entschädigungszahlungen für die betroffenen Betriebe. Diese Werttarifverordnung, die bestimmte Zahlungen pro Tier vorsieht, ist letztmalig 2019 angepasst worden und somit veraltet. Es ist wichtig, die Tarife an die tatsächlichen Tierwerte anzupassen. Auch gilt es festzuhalten, dass die Bäuerinnen und Bauern im Seuchenfall ohnehin nur für den direkten Tierverlust, nicht jedoch für den Einkommensentfall wegen des Betriebs-Stillstands entschädigt werden - vom oftmals viel höheren Zuchtwert und der emotionalen Bindung der Bäuerinnen und Bauern zu ihren Tieren ganz zu schweigen", gibt der LKÖ-Präsident zu bedenken.
10 Verhaltensregeln für die Bevölkerung
1. Betreten Sie keine fremden Ställe, Weiden oder andere landwirtschaftliche Flächen!
2. Halten Sie sich vor Klauentieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Alpakas und (Farm-)Wild fern - vor allem in Risikogebieten!
3. Halten Sie Ihren Hund stets an der Leine, insbesondere in Risikogebieten, da der Virus von Wild- und Nutztieren auch z.B. über das Hundefell übertragen werden kann.
4. Verzichten Sie auf nicht unbedingt notwendige Reisen in die von der Seuche betroffenen Gebiete in der Slowakei und Ungarn!
5. Fleisch- und Milchprodukte aus Ländern mit MKS dürfen nicht nach Österreich mitgenommen werden!
6. Es ist verboten, Speisereste an Nutztiere zu verfüttern und Lebensmittel in der freien Natur wegzuwerfen!
7. Achten Sie auf die Hygiene und Desinfektion von Schuhen, Kleidung und Fahrzeugen vor bzw. nach jedem Kontakt mit Tieren oder landwirtschaftlichen Betrieben!
8. Kein Jagdtourismus in den betroffenen Gebieten.
9. Informieren Sie sich und andere über die Gefahren und Schutzmaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
10. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Personen aus den Risikogebieten werden ersucht, sich über weitergehende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und diese umzusetzen.
2. Halten Sie sich vor Klauentieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Alpakas und (Farm-)Wild fern - vor allem in Risikogebieten!
3. Halten Sie Ihren Hund stets an der Leine, insbesondere in Risikogebieten, da der Virus von Wild- und Nutztieren auch z.B. über das Hundefell übertragen werden kann.
4. Verzichten Sie auf nicht unbedingt notwendige Reisen in die von der Seuche betroffenen Gebiete in der Slowakei und Ungarn!
5. Fleisch- und Milchprodukte aus Ländern mit MKS dürfen nicht nach Österreich mitgenommen werden!
6. Es ist verboten, Speisereste an Nutztiere zu verfüttern und Lebensmittel in der freien Natur wegzuwerfen!
7. Achten Sie auf die Hygiene und Desinfektion von Schuhen, Kleidung und Fahrzeugen vor bzw. nach jedem Kontakt mit Tieren oder landwirtschaftlichen Betrieben!
8. Kein Jagdtourismus in den betroffenen Gebieten.
9. Informieren Sie sich und andere über die Gefahren und Schutzmaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
10. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Personen aus den Risikogebieten werden ersucht, sich über weitergehende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und diese umzusetzen.