LKÖ und Rechtsexperte Norer: EuGH bestätigt österreichisches Wolfsmanagement
Rechtsexperte Roland Norer von der Universität Luzern, Autor eines Fachbuchs zu den Rechtsfragen des Wolfsmanagements, und LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger werten die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Bestätigung der bisherigen Länderregelungen zum Wolfsmanagement.
"Der EuGH hat im Wesentlichen seine bisherige Rechtsprechung und damit auch die Wolfsmanagement-Praxis in Österreich bestätigt. Diese besteht darin, Einzelfallprüfungen auf regionaler und lokaler Ebene vorzunehmen. Dabei werden insbesondere die wirtschaftlichen Kosten von Herdenschutzmaßnahmen und auch ernste Schäden berücksichtigt, die unmittelbar bestimmten Problemwölfen zugerechnet werden können", betont Norer auf Anfrage nach der EuGH-Entscheidung zum Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichtshofs Tirol.
"Nach einer ersten Analyse des Urteils sehe ich somit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehenden Rechtsgrundlagen der Bundesländer und folglich keinen Änderungsbedarf. Dass es der Gerichtshof darüber hinaus vermieden hat, das heiße Eisen der Vereinheitlichung des nach EU-Mitgliedsland oder sogar Region unterschiedlich hohen Schutzstatus des Wolfes gemäß Fauna Flora Habitat-Richtlinie anzugreifen, war ohnehin nicht anders zu erwarten. Ebenso bleibt es weiterhin Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands an den aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand anpassen möchte", erklärt der Wolfsrechtsexperte.
LKÖ-Präsident Moosbrugger betont zur EuGH-Entscheidung: "Der EuGH hat Österreichs bzw. Tirols eingeschlagenen Weg des Wolfsmanagements somit erneut anerkannt. Damit müssen zukünftig auch NGOs wie der WWF anerkennen, dass Entnahmen unter gewissen Voraussetzungen rechtlich abgesichert sind und ihre ständigen Anzeigen keinen Erfolg bringen. Zu den Voraussetzungen, die für Entnahmen gegeben sein müssen, zählt etwa das Vorliegen von Problemwölfen und dass Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar bzw. unverhältnismäßig sind. Wer die Kleinstrukturiertheit der heimischen Alm- und Weidewirtschaft, die Besiedelungsdichte und den in keiner Relation zu den Erlösen stehenden Kosten- und Arbeitsaufwand kennt, der mit Herdenschutzmaßnahmen wie etwa Herdenschutzhunden verbunden wäre, der weiß, dass diese Voraussetzungen in unseren Breiten allemal gegeben sind."
Alm- und Weidewirtschaft stärker gefährdet als NGO-Maskottchen Wolf
"Die Sicherheit der Bevölkerung muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Es muss daher unser klares Ziel sein, Wölfe scheu und von Menschen fernzuhalten. Mit dieser Entscheidung des EuGH kann dieser Weg der Vergrämung bzw. Entnahme fortgesetzt werden", unterstreicht der LKÖ-Präsident. "Parallel dazu wäre wichtig, dass die EU-Umweltminister endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die angesichts der hohen Wolfs-Populationsdichte in Europa überfällige Änderung des Schutzstatus zulassen. Unsere Alm- und Weidewirtschaft und die darauf angewiesene Biodiversität sind heute mit Sicherheit stärker gefährdet als das NGO-Maskottchen Wolf, von dem mittlerweile zwischen 20.000 und 30.000 Exemplare in Europa leben", so Moosbrugger.
"Der EuGH hat im Wesentlichen seine bisherige Rechtsprechung und damit auch die Wolfsmanagement-Praxis in Österreich bestätigt. Diese besteht darin, Einzelfallprüfungen auf regionaler und lokaler Ebene vorzunehmen. Dabei werden insbesondere die wirtschaftlichen Kosten von Herdenschutzmaßnahmen und auch ernste Schäden berücksichtigt, die unmittelbar bestimmten Problemwölfen zugerechnet werden können", betont Norer auf Anfrage nach der EuGH-Entscheidung zum Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichtshofs Tirol.
"Nach einer ersten Analyse des Urteils sehe ich somit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehenden Rechtsgrundlagen der Bundesländer und folglich keinen Änderungsbedarf. Dass es der Gerichtshof darüber hinaus vermieden hat, das heiße Eisen der Vereinheitlichung des nach EU-Mitgliedsland oder sogar Region unterschiedlich hohen Schutzstatus des Wolfes gemäß Fauna Flora Habitat-Richtlinie anzugreifen, war ohnehin nicht anders zu erwarten. Ebenso bleibt es weiterhin Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands an den aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand anpassen möchte", erklärt der Wolfsrechtsexperte.
LKÖ-Präsident Moosbrugger betont zur EuGH-Entscheidung: "Der EuGH hat Österreichs bzw. Tirols eingeschlagenen Weg des Wolfsmanagements somit erneut anerkannt. Damit müssen zukünftig auch NGOs wie der WWF anerkennen, dass Entnahmen unter gewissen Voraussetzungen rechtlich abgesichert sind und ihre ständigen Anzeigen keinen Erfolg bringen. Zu den Voraussetzungen, die für Entnahmen gegeben sein müssen, zählt etwa das Vorliegen von Problemwölfen und dass Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar bzw. unverhältnismäßig sind. Wer die Kleinstrukturiertheit der heimischen Alm- und Weidewirtschaft, die Besiedelungsdichte und den in keiner Relation zu den Erlösen stehenden Kosten- und Arbeitsaufwand kennt, der mit Herdenschutzmaßnahmen wie etwa Herdenschutzhunden verbunden wäre, der weiß, dass diese Voraussetzungen in unseren Breiten allemal gegeben sind."
Alm- und Weidewirtschaft stärker gefährdet als NGO-Maskottchen Wolf
"Die Sicherheit der Bevölkerung muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Es muss daher unser klares Ziel sein, Wölfe scheu und von Menschen fernzuhalten. Mit dieser Entscheidung des EuGH kann dieser Weg der Vergrämung bzw. Entnahme fortgesetzt werden", unterstreicht der LKÖ-Präsident. "Parallel dazu wäre wichtig, dass die EU-Umweltminister endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die angesichts der hohen Wolfs-Populationsdichte in Europa überfällige Änderung des Schutzstatus zulassen. Unsere Alm- und Weidewirtschaft und die darauf angewiesene Biodiversität sind heute mit Sicherheit stärker gefährdet als das NGO-Maskottchen Wolf, von dem mittlerweile zwischen 20.000 und 30.000 Exemplare in Europa leben", so Moosbrugger.