LKÖ begrüßt Aktualisierung des unbürokratischen Einheitswertsystems
Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)-Generalsekretär Ferdinand Lembacher begrüßt den in dieser Woche erfolgten mehrheitlichen Nationalratsbeschluss eines Gesetzespakets, mit dem die Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte mit 1. Jänner 2023 gewährleistet wird. "Wir begrüßen, dass damit ein für die Land- und Forstwirtschaft bewährtes System rechtlich abgesichert und aktualisiert wird. Die Betriebe können darauf vertrauen, dass der Einheitswert weiterhin als Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben herangezogen wird", so Lembacher.
"Dieses System ist sehr verwaltungseffizient und hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es ist eine unverzichtbare Grundlage für die soziale Absicherung von Bäuerinnen und Bauern und gewährleistet in entscheidendem Maße Stabilität für unsere Bauernfamilien. Wir danken Bundesregierung, Finanzminister und Nationalrat, dass diese Absicherung in einem zügigen Prozess möglich war und die geänderten klimatischen Bedingungen berücksichtigt werden", unterstreicht der LKÖ-Generalsekretär.
Mit diesem Beschluss kommt der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte alle neun Jahre zu aktualisieren. Mit der Hauptfeststellung werden Grundlagen für die Steuern und Abgaben der bäuerlichen Betriebe aktualisiert. Die Umsetzung erfolgt in einem für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Verwaltung effizienten Verfahren. Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Land- und Forstwirtbetriebe vom Finanzamt angeschrieben werden und Erklärungen zurücksenden müssen.
Die Grundlagen der letzten Hauptfeststellung 2014 bleiben in den meisten Punkten bestehen. Neu ist die Aktualisierung der Klimadaten, bei denen die aktuelle 30-Jahres-Periode 1991 bis 2020 einbezogen wird. Vorgesehen ist, dass alle Betriebe bis zum 30. September 2023 ihre aktualisierten Einheitswertbescheide erhalten. Ebenso im Gesetzespaket enthalten ist die Aktualisierung und Digitalisierung der Bodenschätzung, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt wird. Diese ist die Grundlage für die landwirtschaftliche Einheitsbewertung und findet auch in vielen anderen Bereichen Anwendung.
Das dritte Element bildet die Umstellung auf ein sogenanntes rollierendes Verfahren zur Aktualisierung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte in der Zukunft. Dieses Verfahren soll in weiterer Folge an die Stelle des bisherigen neunjährigen Hauptfeststellungsverfahrens treten und für eine Reduktion des wiederkehrenden Verwaltungsaufwandes sorgen. Dabei ist vorgesehen, anhand von Indices zu überprüfen, inwieweit für bestimmte Teilbereiche neue Einheitswertbescheide ergehen sollen.
"Dieses System ist sehr verwaltungseffizient und hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es ist eine unverzichtbare Grundlage für die soziale Absicherung von Bäuerinnen und Bauern und gewährleistet in entscheidendem Maße Stabilität für unsere Bauernfamilien. Wir danken Bundesregierung, Finanzminister und Nationalrat, dass diese Absicherung in einem zügigen Prozess möglich war und die geänderten klimatischen Bedingungen berücksichtigt werden", unterstreicht der LKÖ-Generalsekretär.
Mit diesem Beschluss kommt der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte alle neun Jahre zu aktualisieren. Mit der Hauptfeststellung werden Grundlagen für die Steuern und Abgaben der bäuerlichen Betriebe aktualisiert. Die Umsetzung erfolgt in einem für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Verwaltung effizienten Verfahren. Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Land- und Forstwirtbetriebe vom Finanzamt angeschrieben werden und Erklärungen zurücksenden müssen.
Die Grundlagen der letzten Hauptfeststellung 2014 bleiben in den meisten Punkten bestehen. Neu ist die Aktualisierung der Klimadaten, bei denen die aktuelle 30-Jahres-Periode 1991 bis 2020 einbezogen wird. Vorgesehen ist, dass alle Betriebe bis zum 30. September 2023 ihre aktualisierten Einheitswertbescheide erhalten. Ebenso im Gesetzespaket enthalten ist die Aktualisierung und Digitalisierung der Bodenschätzung, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt wird. Diese ist die Grundlage für die landwirtschaftliche Einheitsbewertung und findet auch in vielen anderen Bereichen Anwendung.
Das dritte Element bildet die Umstellung auf ein sogenanntes rollierendes Verfahren zur Aktualisierung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte in der Zukunft. Dieses Verfahren soll in weiterer Folge an die Stelle des bisherigen neunjährigen Hauptfeststellungsverfahrens treten und für eine Reduktion des wiederkehrenden Verwaltungsaufwandes sorgen. Dabei ist vorgesehen, anhand von Indices zu überprüfen, inwieweit für bestimmte Teilbereiche neue Einheitswertbescheide ergehen sollen.