Geschichte der bäuerlichen Interessenvertretung in Österreich
Erste Ansätze für Zusammenschlüsse der in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen gab es in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, als nach Vorbildern in Frankreich, England und Deutschland in fast allen Ländern des alten Österreich "Ackerbaugesellschaften" errichtet wurden, die jedoch bald von Landwirtschaftsgesellschaften abgelöst wurden - Steiermark 1819, Tirol und Vorarlberg 1838, Oberösterreich 1845 und Salzburg 1848.
Die Landwirtschaftsgesellschaften widmeten sich der Landeskulturförderung und in Ansätzen auch schon der Interessenvertretung. In der Zeit der Grundentlastung und Auflösung des bäuerlichen Abhängigkeitsverhältnisses nach 1848 wurde der Versuch unternommen, nach dem Muster des 1850 erlassenen Gesetzes über die Handels- und Gewerbekammern auch Ackerbaukammern oder Landwirtschaftskammern zu schaffen.
Das führte zur Auflösung der Landwirtschaftsgesellschaften und zur Einrichtung von Landeskulturräten nach Landesgesetz (Tirol 1881, Oberösterreich 1886, Niederösterreich 1905, Kärnten 1910 und Vorarlberg 1911). In der Steiermark blieb die Landeswirtschaftsgesellschaft vorerst bestehen. Aufgabe der Landeskulturräte war, die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft zu fördern und zur Pflege der Landeskultur beizutragen. Sie waren aber nicht berechtigt eine Kammerumlage einzuheben oder ihre Vertretungskörper selbst zu wählen. Erst nach dem 1. Weltkrieg wurden die Grundlagen für die Errichtung autonomer beruflicher Interessenvertretungen geschaffen.
Am 22. Februar 1922 wurde dann per Landesgesetz in Niederösterreich die erste Landwirtschaftskammer errichtet. Innerhalb von zehn Jahren folgten die anderen Bundesländer nach (1929 in der Steiermark, in Wien erst im Jahre 1957). Grundgedanke des Landwirtschaftskammersystems war der Zusammenschluss der gesamten Land- und Forstwirtschaft eines Landes in direkter Urwahl zu einer autonomen Interessenvertretung mit Umlagerecht und Unterorganisationen, wobei den Kammern neben der unmittelbaren Interessenvertretung auch die öffentlich-rechtlichen Agenden der Landeskulturförderung oblagen.
1923 bildeten die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen der Bundesländer eine gemeinsame Bundesorganisation, die "Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen Körperschaften Österreich".
1938 wurde die Präsidentenkonferenz aufgelöst und durch den Reichsnährstand ersetzt. Nach Wiederherstellung der demokratischen Republik Österreich (1945) nahmen die Landwirtschaftskammern ihre Tätigkeit, nach dem Stand der Gesetzgebung vom 5.März1933, wieder auf.
Die zentrale land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung wurde in der ersten gemeinsamen Tagung der Kammern am 10.Jänner1946 wieder als Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich errichtet. Mit der vereinsbehördlichen Zustimmung am 28.März 1953 bekam die Präsidentenkonferenz ihre eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Landwirtschaftsgesellschaften widmeten sich der Landeskulturförderung und in Ansätzen auch schon der Interessenvertretung. In der Zeit der Grundentlastung und Auflösung des bäuerlichen Abhängigkeitsverhältnisses nach 1848 wurde der Versuch unternommen, nach dem Muster des 1850 erlassenen Gesetzes über die Handels- und Gewerbekammern auch Ackerbaukammern oder Landwirtschaftskammern zu schaffen.
Das führte zur Auflösung der Landwirtschaftsgesellschaften und zur Einrichtung von Landeskulturräten nach Landesgesetz (Tirol 1881, Oberösterreich 1886, Niederösterreich 1905, Kärnten 1910 und Vorarlberg 1911). In der Steiermark blieb die Landeswirtschaftsgesellschaft vorerst bestehen. Aufgabe der Landeskulturräte war, die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft zu fördern und zur Pflege der Landeskultur beizutragen. Sie waren aber nicht berechtigt eine Kammerumlage einzuheben oder ihre Vertretungskörper selbst zu wählen. Erst nach dem 1. Weltkrieg wurden die Grundlagen für die Errichtung autonomer beruflicher Interessenvertretungen geschaffen.
Am 22. Februar 1922 wurde dann per Landesgesetz in Niederösterreich die erste Landwirtschaftskammer errichtet. Innerhalb von zehn Jahren folgten die anderen Bundesländer nach (1929 in der Steiermark, in Wien erst im Jahre 1957). Grundgedanke des Landwirtschaftskammersystems war der Zusammenschluss der gesamten Land- und Forstwirtschaft eines Landes in direkter Urwahl zu einer autonomen Interessenvertretung mit Umlagerecht und Unterorganisationen, wobei den Kammern neben der unmittelbaren Interessenvertretung auch die öffentlich-rechtlichen Agenden der Landeskulturförderung oblagen.
1923 bildeten die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen der Bundesländer eine gemeinsame Bundesorganisation, die "Präsidentenkonferenz der landwirtschaftlichen Körperschaften Österreich".
1938 wurde die Präsidentenkonferenz aufgelöst und durch den Reichsnährstand ersetzt. Nach Wiederherstellung der demokratischen Republik Österreich (1945) nahmen die Landwirtschaftskammern ihre Tätigkeit, nach dem Stand der Gesetzgebung vom 5.März1933, wieder auf.
Die zentrale land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung wurde in der ersten gemeinsamen Tagung der Kammern am 10.Jänner1946 wieder als Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich errichtet. Mit der vereinsbehördlichen Zustimmung am 28.März 1953 bekam die Präsidentenkonferenz ihre eigene Rechtspersönlichkeit.