Erosionsschutz "Anhäufungen" in Erdäpfel - heuer mehr Vor-Ort Kontrollen
Aufgrund gehäufter Auffälligkeiten bei der Qualität der Anhäufungen in den letzten Jahren ist davon auszugehen, dass es 2025 zu vermehrten Vor-Ort Kontrollen kommen wird, ob die soeben dargelegten Verpflichtungen auch tatsächlich eingehalten wurden.
Das zentrale Ziel der Erosionsschutzmaßnahme "Anhäufungen bei Kartoffeln" ist die Verhinderung von Abschwemmungen infolge von Niederschlagsereignissen durch das Anlegen von Anhäufungen (= Querdämmen) in den Rinnen der Erdäpfeldämme.
Die Anlage der Anhäufungen hat unmittelbar mit dem Legegerät bzw. der nachfolgenden Dammfräße zu erfolgen und die Dämme sind bis zur Krautminderung beizubehalten. Der Abstand zwischen diesen quer zu den Anpflanzdämmen angelegten Anhäufungen darf maximal 2 m betragen, Fahrgassen dürfen frei von Anhäufungen sein. Die Anlage der Anhäufungen hat so zu erfolgen, dass sie in der Lage sind auch stärkere Niederschläge unter normalen Umständen wirksam zurückzuhalten. Durch Regenereignisse oder Unkrautbekämpfungsmaßnahmen wirkungslos gewordene Anhäufungen können erneuert werden.
Sollte sich nach der Anlage herausstellen, dass z.B. die Einstellung des Legers nicht gepasst hat, können auch einzelne Flächen rausgenommen werden - in dem Fall ist der Code AH im MFA nicht zu setzen.
Da mitunter nach einem Starkregenereignis die Zwischendämme nicht mehr so gut sichtbar sind, empfiehlt es sich, unmittelbar nach der Anlage ein Foto zu machen (am besten mit einem markanten Bezugspunkt, um das Foto zuordnen zu können), um zeigen zu können, wir es im Originalzustand ausgesehen hat.
Das zentrale Ziel der Erosionsschutzmaßnahme "Anhäufungen bei Kartoffeln" ist die Verhinderung von Abschwemmungen infolge von Niederschlagsereignissen durch das Anlegen von Anhäufungen (= Querdämmen) in den Rinnen der Erdäpfeldämme.
Die Anlage der Anhäufungen hat unmittelbar mit dem Legegerät bzw. der nachfolgenden Dammfräße zu erfolgen und die Dämme sind bis zur Krautminderung beizubehalten. Der Abstand zwischen diesen quer zu den Anpflanzdämmen angelegten Anhäufungen darf maximal 2 m betragen, Fahrgassen dürfen frei von Anhäufungen sein. Die Anlage der Anhäufungen hat so zu erfolgen, dass sie in der Lage sind auch stärkere Niederschläge unter normalen Umständen wirksam zurückzuhalten. Durch Regenereignisse oder Unkrautbekämpfungsmaßnahmen wirkungslos gewordene Anhäufungen können erneuert werden.
Sollte sich nach der Anlage herausstellen, dass z.B. die Einstellung des Legers nicht gepasst hat, können auch einzelne Flächen rausgenommen werden - in dem Fall ist der Code AH im MFA nicht zu setzen.
Da mitunter nach einem Starkregenereignis die Zwischendämme nicht mehr so gut sichtbar sind, empfiehlt es sich, unmittelbar nach der Anlage ein Foto zu machen (am besten mit einem markanten Bezugspunkt, um das Foto zuordnen zu können), um zeigen zu können, wir es im Originalzustand ausgesehen hat.