Düngen und Aufzeichnen
Fast alle brauchen betriebsbezogene Stickstoffdokumentation!
Gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) müssen alle Betriebe (mit Ausnahmen) eine betriebsbezogene Stickstoffdokumentation durchführen. Der Stickstoffanfall am Betrieb ist dem Stickstoffbedarf der Kulturen gegenüberzustellen. Diese Berechnungen sind bis spätestens 31. Jänner für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr zu erledigen (Aufbewahrungspflicht sind sieben Jahre).
Siehe auch Düngeaufzeichnungen abschließen!
Siehe auch Düngeaufzeichnungen abschließen!
Wer braucht schlagbezogene Aufzeichnungen?
Alle Betriebe mit Sitz im Nitratrisikogebiet "Traun-Enns-Platte" (mit Ausnahmen) sind laut NAPV zu laufenden, schlagbezogenen Stickstoffdüngungsaufzeichnungen verpflichtet.
Ebenso müssen "GRUNDWasser 2030"-Teilnehmer auf allen Ackerschlägen innerhalb der Gebietskulisse ihre schlagbezogene Düngedoku tagesaktuell führen. Diese Aufzeichnungen sind elektronisch zu erstellen und im Bedarfsfall dem BML zu übermitteln.
Düngeplanung nur für GW-2030!
"GRUNDWasser 2030"-Teilnehmer planen bis 28. Februar schlagbezogen auf Basis einer realistischen Ertragseinschätzung. Dabei werden die voraussichtlich am Betrieb eingesetzten Stickstoff-Dünger (anfallende Wirtschaftsdünger und zugekaufte Handelsdünger) dem Nährstoffbedarf der wahrscheinlich angebauten (bzw. schon bestehenden) Ackerkulturen gegenübergestellt und die N-Mengen entsprechend vollständig aufgeteilt. Bei einer AMA-Kontrolle muss die Planung heuer trotzdem bis 28. Februar - nicht bis 29. Februar - vorliegen.
Vorgaben für „GRUNDWasser 2030“-Teilnehmer
Schlagbezogene Aufzeichnungen | Bis wann zu erledigen? |
N-Bilanzierung | 31.12. des Verpflichtungsjahres |
N-Düngeplanung | 28.02. des Verpflichtungsjahres |
N-Düngungs- und Erntemaßnahmen | laufend und aktuell |
Unterstützung durch Aufzeichnungsprogramme
Mit dem ÖDüPlan Plus kann man vor allem die geforderten schlagbezogenen Aufzeichnungen, die Planungs- und die Bilanzierungsberechnungen im richtigen Umfang einfach erledigen.
Für die gesamtbetriebliche Dokumentation stellt der LK-Düngerrechner eine einfache Hilfe dar.
Infos und Details zu den gesetzlichen und freiwilligen Vorgaben unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder online www.bwsb.at.
Für die gesamtbetriebliche Dokumentation stellt der LK-Düngerrechner eine einfache Hilfe dar.
Infos und Details zu den gesetzlichen und freiwilligen Vorgaben unter der Tel.-Nr.: 050/6902-1426 oder online www.bwsb.at.