Bodennahe Gülleausbringung kostet - zahlt sie sich auch aus?
Wie bei jeder Investition sind aber nicht die Kosten der Anschaffung, sondern letztlich die damit generierbaren Erlöse für die Wirtschaftlichkeit entscheidend. Bei der Gülletechnik sind diese "Erlöse" einerseits die bessere Stickstoffeffizienz, was zum Beispiel im integriert wirtschaftenden Betrieb eine Einsparung an mineralischem N-Dünger bedeutet (Opportunitätskostenprinzip). Im Biobetrieb, wo N-Dünger in der Regel ohnehin limitiert sind oder nur relativ teuer von extern zugekauft werden können, sollte eine möglichst hohe N-Effizienz noch höhere Priorität haben. Andererseits gibt es im aktuellen ÖPUL monetäre Unterstützung für die bodennah ausgebrachte Gülle. Für einen fiktiven Betrieb soll hier eine Kosten-Nutzen-Analyse angestellt werden.
Beispielbetrieb
30 Milchkühe (7.000 kg Milch) inklusive Nachzucht, 25 ha Grünland, Viehbesatz = 1,85 GVE/ha
Laut Untersuchungen an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein gehen bei breitwürfigen Verteiltechniken zwischen 30 - 80% des Ammonium-N (NH4) in Form von Ammoniak (NH3) gasförmig verloren. Für Schleppschlauchverteiler liegen die Verlustraten zwischen 10 - 35% NH4-N. Schleppschuhverteiler können Emissionen noch weiter senken.
Annahme für Berechnung
Verluste breitwürfig (55 % des NH4-N im Ø) | = 0,69 kg N/m³ Verlust |
Verluste bodennah mit Schleppschuh (15 % des NH4-N im Ø) | = 0,19 kg N/m³ Verlust |
N-Gewinn durch bodennahe Ausbringung (Differenz) | = 0,5 kg N/m³ |
Bewertet man den N-Gewinn zu Mineraldünger-Preisen (bei 330 Euro/t NAC [27% N], entspricht dies ca. 1,2 Euro/kg Rein-N), so entsteht ein N-Gewinn von 0,60 Euro/m3 bodennah ausgebrachter Gülle im Vergleich zu breitwürfig ausgebrachter.
Bei 1.200 m3 pro Jahr entspricht dies 720 Euro Effizienzgewinn.
In der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" gibt es aktuell eine Mengenförderung in Höhe von 1,50 Euro/m3 mittels Schleppschuh. Förderfähig sind bis zu 50 m3/ha düngungswürdiger Fläche3) und Jahr. Für unseren Betrieb bedeutet dies, dass 25 ha x 50 m3 = 1.250 m3 gefördert werden könnten. Da nur 1.200 m3 anfallen, kann die gesamte Ausbringmenge gefördert werden. Dies ergibt jährliche Erlöse in Höhe von 1.800 Euro.
Bei 1.200 m3 pro Jahr entspricht dies 720 Euro Effizienzgewinn.
In der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" gibt es aktuell eine Mengenförderung in Höhe von 1,50 Euro/m3 mittels Schleppschuh. Förderfähig sind bis zu 50 m3/ha düngungswürdiger Fläche3) und Jahr. Für unseren Betrieb bedeutet dies, dass 25 ha x 50 m3 = 1.250 m3 gefördert werden könnten. Da nur 1.200 m3 anfallen, kann die gesamte Ausbringmenge gefördert werden. Dies ergibt jährliche Erlöse in Höhe von 1.800 Euro.
Nun aber zur Kostenseite
Bei den Maschinenringen wird Gülletechnik immer öfter gemeinschaftlich angeschafft. Mit Schleppschuhtechnik auf Selbstkostenbasis lassen sich Kosten fürs Güllefass mit Verteiler in der Höhe von 2,45 Euro pro ausgebrachtem Kubikmeter realisieren. Würde auf den Schleppschuhverteiler verzichtet und das Fass mit breitwürfigem Verteiler angeschafft, beliefen sich die Selbstkosten auf 1,70 Euro pro ausgebrachtem Kubikmeter (Traktor und Fahrer jeweils noch nicht berücksichtigt).4)
Die Mehrkosten für die bodennahe Ausbringtechnik belaufen sich somit auf rund 0,75 Euro.
Der Zugkraftbedarf steigt, weil die schwerere Technik federbelastet am Boden "haftet" und in der Regel der Durchfluss des Verteilers höher ist, was höhere Fahrgeschwindigkeiten bei der Ausbringung verlangt. 25% höherer Zugkraftbedarf schlägt mit rund 0,50 Euro zu Buche.5)
Die Mehrkosten belaufen sich bei guter Auslastung also auf insgesamt rund 1,25 Euro/m3 bei bodennaher Ausbringung im Vergleich zur breitwürfigen Technik. Für den Beispielbetrieb bedeutet dies Mehrkosten von ungefähr 1.500 Euro pro Jahr.
Neben Einsatzflexibilität (es kann auch in längeren Bestand gedüngt werden) ist es auch wirtschaftlich sinnvoll, sich mit der bodennahen Gülleausbringung zu beschäftigen.
Bei höheren Mineraldüngerpreisen wird die bodennahe Ausbringtechnik immer interessanter, weil auch der Wirtschaftsdünger somit an Wert gewinnt (Opportunitätskostenprinzip).
Die Verdünnung oder noch besser die Separierung wird zunehmend wichtiger. Mit Start der neuen ÖPUL-Periode ab 2023 gibt es auch hierfür interessante Mengenförderungen (1,50 Euro/m3).
Die Mehrkosten für die bodennahe Ausbringtechnik belaufen sich somit auf rund 0,75 Euro.
Der Zugkraftbedarf steigt, weil die schwerere Technik federbelastet am Boden "haftet" und in der Regel der Durchfluss des Verteilers höher ist, was höhere Fahrgeschwindigkeiten bei der Ausbringung verlangt. 25% höherer Zugkraftbedarf schlägt mit rund 0,50 Euro zu Buche.5)
Die Mehrkosten belaufen sich bei guter Auslastung also auf insgesamt rund 1,25 Euro/m3 bei bodennaher Ausbringung im Vergleich zur breitwürfigen Technik. Für den Beispielbetrieb bedeutet dies Mehrkosten von ungefähr 1.500 Euro pro Jahr.
Neben Einsatzflexibilität (es kann auch in längeren Bestand gedüngt werden) ist es auch wirtschaftlich sinnvoll, sich mit der bodennahen Gülleausbringung zu beschäftigen.
Bei höheren Mineraldüngerpreisen wird die bodennahe Ausbringtechnik immer interessanter, weil auch der Wirtschaftsdünger somit an Wert gewinnt (Opportunitätskostenprinzip).
Die Verdünnung oder noch besser die Separierung wird zunehmend wichtiger. Mit Start der neuen ÖPUL-Periode ab 2023 gibt es auch hierfür interessante Mengenförderungen (1,50 Euro/m3).
Schnell gelesen
Betrieb mit 30 Kühen und weiblicher Nachzucht | |
N-Gewinn durch bodennahe Ausbringung | 720 Euro |
+ ÖPUL Förderung | 1.800 Euro |
– Mehrkosten durch Schleppschuhtechnik | 1.500 Euro |
Gewinn | 1.020 Euro/Jahr |
1) Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 8. Auflage ("SGD8")
2) Lt. SGD8 liegt der Stickstoff in der Rindergülle zu 50% organisch gebunden und zu 50% in Form von Ammonium (NH4) vor.
3) Als düngungswürdige Fläche gilt die Summe von Acker- und Grünlandflächen mit N-Bedarf gemäß Nitrataktionsprogramm. Leguminosenreinbestände und Flächen mit ganzjährigem Düngeverbot gelten beispielsweise nicht als düngungswürdig.
4) Kalkulationsgrundlage: 16 m3 Gemeinschafts-Polyfass (105.000 Euro), Schleppschuhverteiler 15 m (64.800 Euro abzüglich 40% Investförderung vom Nettopreis für Verteiler), 7.000 m3 Jahresmenge, 32 m3/ha ausgebracht, Restwert nach 10 Jahren ca. 55.000 Euro, Wartung, Verschleiß, Unterbringung, Versicherung, Verrechnung ca. 5.300 Euro jährlich beim Schleppschuhfass, 4.100 Euro ohne Schleppschuh
5) Kalkulationsgrundlage: statt 180 PS sind 225 PS nötig, 0,35 Euro pro PS und Stunde, 32 m3 pro Stunde ausgebracht.
2) Lt. SGD8 liegt der Stickstoff in der Rindergülle zu 50% organisch gebunden und zu 50% in Form von Ammonium (NH4) vor.
3) Als düngungswürdige Fläche gilt die Summe von Acker- und Grünlandflächen mit N-Bedarf gemäß Nitrataktionsprogramm. Leguminosenreinbestände und Flächen mit ganzjährigem Düngeverbot gelten beispielsweise nicht als düngungswürdig.
4) Kalkulationsgrundlage: 16 m3 Gemeinschafts-Polyfass (105.000 Euro), Schleppschuhverteiler 15 m (64.800 Euro abzüglich 40% Investförderung vom Nettopreis für Verteiler), 7.000 m3 Jahresmenge, 32 m3/ha ausgebracht, Restwert nach 10 Jahren ca. 55.000 Euro, Wartung, Verschleiß, Unterbringung, Versicherung, Verrechnung ca. 5.300 Euro jährlich beim Schleppschuhfass, 4.100 Euro ohne Schleppschuh
5) Kalkulationsgrundlage: statt 180 PS sind 225 PS nötig, 0,35 Euro pro PS und Stunde, 32 m3 pro Stunde ausgebracht.