Aufgaben der Landwirtschaftskammer Österreich
- Erstellung von Vorschlägen und Gutachten an Behörden, insbesondere zu Gesetzes-Entwürfen und Verordnungen sowie die Beratung der Behörden
- Entsendung von Vertretern in Organisationen und Erstellung von Vorschlägen für Postenbesetzungen
- Förderung der Zusammenarbeit der Landwirtschaftskammern untereinander sowie der Beziehungen zum landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen
- Einrichtung von Fortbildungsinstituten für Kammermitglieder und Genossenschaftsmitarbeiter
- Organisation gemeinsamer Veranstaltungen
- Übernahme von Verwaltungsaufgaben, die der Staat an die Länder abgibt (z.B. die formale Abwicklung der Fördermaßnahmen)
- Zusammenarbeit mit land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen anderer Staaten.
- Einerseits nimmt die LK Österreich damit jene Aufgaben wahr, die alle Kammern und ihre Mitglieder in gleicher Weise berühren, etwa bundesrechtliche Angelegenheiten wie Steuerrecht oder Sozialversicherung. In diese Kategorie fallen auch jene Tätigkeiten, die die Kammern im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union zusätzlich zu erfüllen haben.
Andererseits muss sie gemäß dem Koordinierungsauftrag auch jene Aufgaben erfüllen, die zwar in erster Linie die einzelnen Kammern und ihre Mitglieder betreffen, wo aber grundsätzlich gleiche Interessenlage gegeben ist. Das betrifft u.a. die Flurverfassung, den Grundverkehr, das landwirtschaftliche Schulwesen, die Tierzucht und den Naturschutz. Als ein fundamentales Recht zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung per Bundesgesetz (BGBI. Nr. 259/1924, 222/1931) das Recht Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Ministerien zu begutachten, wovon jährlich bis zu 200 Mal Gebrauch gemacht wird.
Seit Bestehen der 2. Republik hat der Bundesgesetzgeber der Präsidentenkonferenz auch in über 40 Bundesgesetzen Mitwirkungsrecht, namentliche Entsendungsrecht für Beiräte und Kommissionen und besondere Anhörungsrechte eingeräumt. Die Landwirtschaftskammer Österreich ist damit in der Rechtsordnung des Bundes fest verankert.
Standespolitische Tätigkeit der LK Österreich
Die standespolitische Vertretung der Kammermitglieder erfolgt auf der Basis von demokratischen Wahlen. Bei dieser treten Parteien oder Parteiorganisationen als wahlwerbende Gruppen auf. Die Legislaturperiode der Landeskammern ist aufgrund der unterschiedlichen Landesgesetze verschieden lang. Der Auftrag zur Interessenvertretung beinhaltet daher auch Kontakte zu politischen Parteien und ihren Mandataren, um diese wirksam von der Notwendigkeit von gesetzlichen Maßnahmen im Interesse der Bauern zu überzeugen.