Zukauf konventioneller Küken ab 2023 genehmigungspflichtig
Grundsätzlich sind Bio-Betriebe gemäß EU-Bio-Verordnung 2018/848 dazu angehalten Tiere in Bioqualität zuzukaufen. Junghennen für die Eiererzeugung und Junggeflügel für die Fleischerzeugung (Gallus gallus und andere Arten) dürfen nur dann aus einem konventionellen Betrieb stammen, wenn sie weniger als 72 Stunden alt sind (3-Tages-Küken).
Mit 1. Jänner 2023 wird der Zukauf von konventionellen 3-Tages-Küken für die Eier- und Fleischerzeugung genehmigungspflichtig (bis 31. Dezember 2022 noch ohne Genehmigung zukaufbar). Voraussetzung ist die Nichtverfügbarkeit bzw. die nicht ausreichende Verfügbarkeit von biologischen Küken der benötigten Geflügelrasse bzw. -linie, die jährlich durch den Bio-Beirat eruiert wird (kein Nachweis aus der Tierdatenbank erforderlich!). Bei Bilanzierung eines Mangels kann die zuständige Behörde den Zukauf konventioneller Küken genehmigen.
Der Antrag ist über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem VIS einzubringen und kann sowohl für das laufende als auch für das nächste Kalenderjahr gestellt werden. Damit bleibt die Planungssicherheit für die Betriebe erhalten. Unterstützung bei der Antragstellung bieten der umfassende und laufend aktualisierte Antwortenkatalog im Onlineportal des VIS (derzeit in Arbeit) zu häufig gestellten Fragen rund um die Antragstellungen (FAQs) sowie die Landwirtschaftskammern und Bio Austria, die als Servicestellen fungieren und mit technischer Hilfestellung als auch beratend zur Seite stehen.
Bei der Verwendung von nicht-biologischen Tieren sind grundsätzlich die Umstellungszeiten gemäß Bio-Verordnung einzuhalten (Eier: 6 Wochen, Fleisch: 10 Wochen). Die ausgestellten Bescheide sind wie gewohnt bei der Vorortkontrolle bereit zu halten.
Eigenbedarfstiere und nicht zertifizierte Tiere können nach wie vor in konventioneller Qualität eingestellt werden. Als Richtwert für den Eigenbedarf an Geflügel gilt laut ÖPUL Bio eine Obergrenze von 10 Tieren. Es wird jedoch empfohlen mit der Bio-Kontrollstelle des Betriebs Rücksprache zu halten, da die Eigenbedarfsgrenze mitunter einer Plausibilitätsprüfung zum tatsächlichen Bedarf unterzogen und entsprechend gesetzt wird.
Mit 1. Jänner 2023 wird der Zukauf von konventionellen 3-Tages-Küken für die Eier- und Fleischerzeugung genehmigungspflichtig (bis 31. Dezember 2022 noch ohne Genehmigung zukaufbar). Voraussetzung ist die Nichtverfügbarkeit bzw. die nicht ausreichende Verfügbarkeit von biologischen Küken der benötigten Geflügelrasse bzw. -linie, die jährlich durch den Bio-Beirat eruiert wird (kein Nachweis aus der Tierdatenbank erforderlich!). Bei Bilanzierung eines Mangels kann die zuständige Behörde den Zukauf konventioneller Küken genehmigen.
Der Antrag ist über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem VIS einzubringen und kann sowohl für das laufende als auch für das nächste Kalenderjahr gestellt werden. Damit bleibt die Planungssicherheit für die Betriebe erhalten. Unterstützung bei der Antragstellung bieten der umfassende und laufend aktualisierte Antwortenkatalog im Onlineportal des VIS (derzeit in Arbeit) zu häufig gestellten Fragen rund um die Antragstellungen (FAQs) sowie die Landwirtschaftskammern und Bio Austria, die als Servicestellen fungieren und mit technischer Hilfestellung als auch beratend zur Seite stehen.
Bei der Verwendung von nicht-biologischen Tieren sind grundsätzlich die Umstellungszeiten gemäß Bio-Verordnung einzuhalten (Eier: 6 Wochen, Fleisch: 10 Wochen). Die ausgestellten Bescheide sind wie gewohnt bei der Vorortkontrolle bereit zu halten.
Eigenbedarfstiere und nicht zertifizierte Tiere können nach wie vor in konventioneller Qualität eingestellt werden. Als Richtwert für den Eigenbedarf an Geflügel gilt laut ÖPUL Bio eine Obergrenze von 10 Tieren. Es wird jedoch empfohlen mit der Bio-Kontrollstelle des Betriebs Rücksprache zu halten, da die Eigenbedarfsgrenze mitunter einer Plausibilitätsprüfung zum tatsächlichen Bedarf unterzogen und entsprechend gesetzt wird.