UID Nummer für ausländische Vermittlungsplattformen
Urlaub am Bauernhof– brauche ich eine UID Nummer?
- Werden Zimmervermietungen oder Urlaub am Bauernhof über Buchungsplattformen mit Sitz im Ausland (zB Airbnb Booking.com) angeboten, so geht die Umsatzsteuerschuld für die Provision auf den vermietenden Landwirt (Leistungsempfänger) über.
- Man nennt dies auch Reverse-Charge-System: das bedeutet, dass für die im EU-Ausland in Anspruch genommene Vermittlungsleistung (Provision) die Umsatzsteuer in Österreich abzuliefern ist.
- Das Vermittlungsunternehmen (z.B. Airbnb) stellt eine Provisionsrechnung ohne Umsatzsteuer (netto) aus und muss die UID Nummer des österreichischen Leistungsempfängers (Vermieter, Landwirt) angeben.
- Der Vermieter muss im Anschluss jährlich bzw vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung/voranmeldung (UVA) abgeben, die Umsatzsteuer (20%) von dieser Vermittlungsleistung (Provision) selbst berechnen und an das österreichische Finanzamt abführen.
- Der ausländische Vermittler hat eine zusammenfassende Meldung (ZM) bei seinem Finanzamt abzugeben. Auf dieser muss zur Identifizierung und richtigen Zuordnung des Betriebes die UID Nummer des Leistungsempfängers angegeben sein. Aus diesen Gründen benötigt auch ein in Österreich umsatzsteuerpauschalierter Landwirt eine UID Nummer.
- Bei Regelbesteuerung kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder zurückgeholt werden.
Sie sind bei Booking.com oder Airbnb gelistet und haben noch keine UID Nummer?
Was ist eine UID Nummer?
Welche Formulare benötige ich?
- „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“
- Gilt nur für den unternehmerischen Bereich (auch für Landwirte)
- Wird vom Finanzamt ausgegeben
- Besteht aus dem Länderkennzeichen („AT“ für Österreich) und bestimmten weiteren Stellen („U“=Umsatzsteuer und acht Ziffern). Z.B. ATU12345678
- Nicht mit der Steuernummer zu verwechseln -> z.B. auf der Einkommenssteuererklärung
- Regelbesteuerte Land- und Forstwirte bekommen mit dem Antrag auf Regelbesteuerung eine UID Nummer
- Umsatzsteuerpauschalierte Landwirte können eine UID Nummer beantragen, wenn
- Innergemeinschaftliche Umsätze getätigt werden, zB. wenn Vermieter über ausländische Buchungsplattformen Leistungen anbieten
- die Erwerbsschwelle von € 11.000 für innergemeinschaftliche Erwerbe überschritten wird, zB. wenn Bäuerinnen und Bauern im EU-Ausland Maschinen kaufen
- innergemeinschaftliche Lieferungen getätigt werden, zB. wenn Milch an eine ausländische Molkerei geliefert wird.
Welche Formulare benötige ich?
- Formular U15 Antrag auf Ausstellung einer UID Nummer (www.bmf.gv.at /formulare oder beim Finanzamt anfordern)
- Formular U1 oder U30 Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuervoranmeldung für das Abführen der 20% Umsatzsteuer:
Beispiel:
Um also weiterhin auf den Plattformen Booking.com oder Airbnb anbieten zu können, ist eine UID Nummer zu beantragen und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Mit der UID Nummer sind Sie beim Finanzamt als Unternehmen registriert und müssen in der Folge nicht nur Umsatzsteuererklärungen, sondern auch jährlich im nachhinein bis spätestens 30. April in Papierform bzw bis 30.Juni elektronisch eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Vor der Antragsstellung sollten Sie daher unbedingt auch die ertragssteuerlichen Auswirkungen der Gästebeherbergung bei einem Steuerberater oder im Steuerreferat der Landwirtschaftskammer abklären.
Vor der Antragsstellung sollten Sie daher unbedingt auch die ertragssteuerlichen Auswirkungen der Gästebeherbergung bei einem Steuerberater oder im Steuerreferat der Landwirtschaftskammer abklären.