Gestiegene Nährstoffkosten und die NEC-Richtlinie erfordern ein Umdenken in der Ausbringung von Rindergülle. Im Folgenden wird die Ausbringung mit Schleppschuh und die Separierung kostentechnisch beleuchtet und etwaige Prämien gegenübergestellt.
Kosten der Ausbringtechnik
Bodennahe Ausbringtechnik umfasst Schleppschlauchverteiler, Schleppschuhverteiler und Gülleinjektoren. Im Bereich des Marktfruchtbaus (Schweinegülle, Gärest) hat sich die Schleppschlauchtechnik etabliert und lässt mit Hilfe der ÖPUL-Prämie (Bodennahe Gülleausbringung - Schleppschlauch) eine wirtschaftliche emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung zu. Rindergülle wird vor allem im Futterbau eingesetzt, hier hat das Schleppschlauch-System Nachteile bezüglich Futterverschmutzung. Das System Schleppschuh benötigt gut fließfähige (Rinder)gülle, die entweder verdünnt oder besser separiert sein muss.
Beispiel "Fass mit Schleppschuh"
Gülle kann in Eigenmechanisierung, mit überbetrieblich genutzter Ausbringtechnik oder durch Lohnunternehmer ausgebracht werden. Die Abbildung stellt ein Tandem-Fass mit 12 m³ Behältervolumen und 15 m Schleppschuhgestänge bei verschiedenen jährlichen Ausbringmengen dar:
Die ÖPUL-Prämie bei bodennaher Ausbringung mit 1,50 Euro/m³ ist als schwarze Linie dargestellt, sie kann die variablen Kosten der Ausbringtechnik (ca. 90 Cent pro m³) und einen Teil der Fixkosten abdecken. Die Mehrkosten gegenüber Prallteller oder Pendelverteiler sind durch diese Prämie, eine gewisse Mindestauslastung der Technik vorausgesetzt, abgedeckt. Mietfässer mit Schleppschuhtechnik kosten je nach Größe ca. 2,5 - 4 Euro/m³. Im Beispiel ist das eigene Fass ab ca. 3.000 m³ jährlicher Ausbringmenge kostengleich wie das Mietfass. Finden sich Gleichgesinnte, so sind auch Maschinengemeinschaften ein gutes Mittel, um die Fixkosten zu senken. Voraussetzung dazu ist allerdings ein leistungsfähiger Traktor mit einer gewissen Hydraulikausstattung. Alternativ dazu bieten Lohnunternehmer und Maschinenringe die Ausbringung zu interessanten Preisen an.
Kostenkalkulation der Gülleseparierung
Die Separierung von Rindergülle kann sowohl mit fix eingebauten Separatoren als auch mit mobilen Anlagen erfolgen. Fix eingebaute Anlagen haben vor allem arbeitswirtschaftliche Vorteile, besonders, wenn die Separierung teilautomatisiert und die Lagerung des Feststoffes auf einer vorgesehenen Lagerfläche erfolgen kann.
Der Nachteil von fix eingebauten Separatoren ist, dass bei geringen einzelbetrieblich anfallenden Güllemengen ein wirtschaftlicher Einsatz schwer möglich ist bzw. einer finanziellen Unterstützung bedarf.
Mobile Anlagen sind im Einsatz flexibler, allerdings deutlich aufwändiger und in Anschaffung und Betrieb teurer als gut ausgelastete fix verbaute Anlagen. Gründe dafür sind der häufige Auf- und Abbau und die der der mobilen und flexiblen Ausführung geschuldeten Komplexität der Anlage (Schneidwerk zwingend notwendig, größere Pumpen, Gefahr von Fremdkörpern höher). Sie ermöglichen es Betrieben mit weniger Gülleanfall durch Kooperationen, die Vorteile der Separierung zu nutzen.
Was sind die Kostenfaktoren bei der Gülleseparation?
Die Nutzungsdauer der Technik und die jährliche Auslastung bestimmen die Fixkosten der Gülleseparierung. Die Anforderungen an den Reststoff (möglichst trocken für Einstreu oder Hauptziel Fließverbesserung) beeinflussen die Stundenleistung, den Energieverbrauch und den Verschleiß des Gülleseparators. Im Zuge einer beispielhaften Kalkulation wird von den Investitionskosten der in den ÖKL-Richtwerten dargestellten Separatoren ausgegangen. Bezüglich der unterstellten Leistung wird der mittlere Bereich der angegebenen Spanne angesetzt. Bei der Nutzung des Feststoffs als Einstreu muss man bei einem 5,5 kW-Separator von maximal ca. 8 m³ Rohgülle pro Stunde ausgehen, weil auf einen entsprechend hohen Trockensubstanzgehalt (> 30%) zu achten ist.
Bauliche Maßnahmen bei Kalkulation beachten
Bei fix eingebauten Systemen entfallen die Kosten für Unterbringung und Versicherung, allerdings ist die bauliche Implementierung (z.B. Anbringung über der Festmistfläche, Errichtung einer Separatorbox, …) und falls noch nicht vorhanden, die Errichtung eines Feststofflagers zu berücksichtigen. Hier wird häufig der Feststoff als Einstreu genutzt, was wieder Lagerraum spart. Der Einsparung von Grubenlagerraum steht die Empfehlung einer zweiten Lagerstätte bzw. einer Vorgrube gegenüber, die einzelbetrieblich nicht immer vorhanden sind.
Investitionsaufwand sehr unterschiedlich
Der bauliche Investitionsaufwand beim Einbau eines Separators ist je nach regionalen und betrieblichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Es werden 9.450 Euro beim kleineren und rund 11.500 Euro beim leistungsstärkeren Separator unterstellt, die auf 30 Jahre gerechnet jährliche Fixkosten (Abschreibung, Verzinsung, Instandhaltung) in Höhe von 594 bzw. 721 Euro verursachen.
Gemeinschaften als interessante Alternative
Bei gemeinschaftlich genutzten Separatoren entfällt die bauliche Implementierung des Separators, je nach betrieblichen Voraussetzungen kann eine zusätzliche Lagerfläche für den Feststoff notwendig sein. Viele Betriebe bringen den Feststoffe bereits bei der Separierung oder im Anschluss aus. Für die Ausbringung eignen sich überbetrieblich organisierte Festmist- und Kompoststreuer, sie stellen eine günstige und schlagkräftige Form der Mechanisierung dar.
Aus der Grafik ist ersichtlich, dass Kosten unter 2,5 Euro/m³ Rohgülle selbst bei mittlerer Einstellung nur schwer erreichbar sind. Der 5,5 kW Separator zu Kosten von 2024 mit Ausnutzung der Investitionsförderung kostet unter den getroffenen Annahmen bei 2.000 m³ Güllemenge pro Jahr 2,5 Euro/m³ Gülle. Zieht man davon die ÖPUL-Prämie Separation (umgelegt auf Verdünnung 1:0,4) ab, so würde man um ca. 1,5 Euro/m³ Gülle separieren und könnte die Vorteile bei Düngung nutzen.
Wie wirkt sich die Arbeitszeit auf die Kosten aus?
Die Kosten für die im Rahmen der Separation anfallende Arbeitszeit ist in der Kalkulation nicht berücksichtigt. Bei fix eingebauten Anlagen erfolgt die Steuerung in der Regel vollautomatisch - nach Möglichkeit schaltet sich der Separator beispielsweise beim Vorhandensein von eigenem Solarstrom ein und es wird die vorhandene Güllemenge separiert.
Bei gemeinschaftlich genutzten Anlagen ist Zeit zum Holen der Anlage, zum Aufbau und Verräumen bzw. Ausbringen des Feststoffes notwendig. Der Lohnansatz kann dabei zu zusätzlichen Kosten von bis zu 1 Euro/m³ Rohgülle führen.
Kosten Steigen bei höherer Trockensubstanz
Will man einen Feststoff mit möglichst hoher Trockensubstanz erzeugen, steigen die variablen Kosten um etwa 0,5 Euro/m³ Rohgülle an. Bei mobilen Anlagen wird in der Regel nach Stunden abgerechnet, was bedeutet, dass bei weniger Durchsatz neben den variablen Kosten auch mit höheren Fixkosten pro m³ Rohgülle zu rechnen ist. Dazu kommen mögliche Anfahrts-, Rüst- oder Reinigungspauschalen.
Will man primär die Vorteile der Dünngülle nutzen, so bietet das mobile und/oder gemeinschaftlich genutzte System Vorteile. In diesem Fall ist bei passender Witterung und geringer Feldentfernung auch auf die entsprechende Verdünnung der Gülle im Vergleich zu bewerten.
Was bei Dünngülle zu beachten ist
Die Fließfähigkeit von separierter Dünngülle entspricht in etwa der von 1:1 mit Wasser verdünnter Gülle. Unterstellt man beispielsweise Transportkosten bei der Gülleausbringung von 50 Cent pro Kilometer Feldentfernung, so würde sich die Separierung rein aus der Transportkostenersparnis ab etwa 4 km Feldentfernung rechnen. Eine einzelbetriebliche Betrachtung und Berechnung unterstützt in der Entscheidungsfindung. Die tatsächliche Verdünnung muss auch gewährleistet sein (Wasserverfügbarkeit).
Achtung
Es handelt sich um 50 Cent pro Kilometer und m³.
Tipp: Investitions- und ÖPUL-Förderungen nutzen
Je nach Bundesland gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 40 Prozent der Anschaffungs-Nettokosten gefördert. Dieser Zuschuss kann die Fixkosten der Separierung reduzieren, beim 5,5 kW Separator wären dies ca. 1.350 Euro pro Jahr, die sich auf die Güllemenge aufteilen.
Zudem werden im ÖPUL 20 m³ Rohgülle pro Rinder-GVE mit 1,5 Euro/m³ bezuschusst. Hier muss man aber bedenken, dass die einzelbetriebliche Güllemenge aufgrund von Verdünnungen (Reinigungswasser, Dachwasser, etc …) höher ist und dieser Zuschuss nicht für die gesamte Güllemenge am Betrieb gewährt wird. Dies wurde in obenstehender Grafik so berücksichtigt, dass diese statt 1,5 mit 1 Euro/m³ (entspricht Gesamtgülle bei Verdünnung von ca. 1:0,5) dargestellt wird und so ca. dem gesamten Gülleanfall zugeteilt werden kann.
Fazit: Diese Prämien machen, zusammen mit den pflanzenbaulichen Vorteilen, die Separierung in Zukunft durchaus interessant. Je nach Auslastungsmöglichkeit und Verwendung des Feststoffes sollte jeder Betrieb die für ihn passende Mechanisierungsform auswählen: Eigenmechanisierung mit fix montierter Anlage, Separationsgemeinschaft oder überbetrieblicher Separator mit der Option der Verdünnung der Gülle in den Sommermonaten.