Neu beim Düngemittelkauf
Seit 1. Februar 2021 regelt eine neue EU-Verordnung (2019/1148) die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.
Die Verordnung zielt darauf ab,
die Verfügbarkeit von Stoffen,
mit denen man Explosivstoffe
erzeugen kann, einzuschränken. Diese Stoffe dürfen der
Allgemeinheit (alle Personen
außer berufliche Verwender)
weder als Reinstoff noch als Gemisch zugänglich sein.
Dazu zählen neben einigen Stickstoffdüngemitteln auch Produkte wie z. B. Reinigungsmittel, Schwefelsäure, Desinfektionsmittel, Melkanlagenreiniger und andere. Der Verkauf von bestimmten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln an Privatpersonen ist daher nicht mehr zulässig.
Damit berufliche Verwender weiterhin Produkte, wie z.B. Kalkammonsalpeter und einige andere NP- und NPK-Dünger etc. beziehen können, ist es notwendig, beim Kauf eine Kundenerklärung auszufüllen.
Dazu zählen neben einigen Stickstoffdüngemitteln auch Produkte wie z. B. Reinigungsmittel, Schwefelsäure, Desinfektionsmittel, Melkanlagenreiniger und andere. Der Verkauf von bestimmten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln an Privatpersonen ist daher nicht mehr zulässig.
Damit berufliche Verwender weiterhin Produkte, wie z.B. Kalkammonsalpeter und einige andere NP- und NPK-Dünger etc. beziehen können, ist es notwendig, beim Kauf eine Kundenerklärung auszufüllen.
Sie als Landwirt geben dafür folgende Daten an:
- Identifikationsnachweis: Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit (Führerschein, Reisepass, Personalausweis ...). Die Ausweisnummer wird in die Kundenerklärung eingetragen.
- Tätigkeitsnachweis: Ihre unternehmerische oder berufliche Tätigkeit sowie der Name Ihres Unternehmens, Ihre Anschrift und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer werden in der Kundenerklärung vermerkt.
- Verwendung: Auch die beabsichtigte Verwendung der Produkte muss in der Kundenerklärung festgehalten werden.