Nachrüsten bodennaher Gülletechnik - was ist zu beachten?
Oft besteht aber auch die Möglichkeit, bereits bestehende Technik nachzurüsten. Beim Nachrüsten sind aber einige Dinge zu beachten. Folgender Leitfaden soll eine Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung sein:
1. Auskunft beim Hersteller des Güllefasses einholen, ob Nachrüsten grundsätzlich möglich ist?
- JA
- NEIN
b) Nein, grundsätzlich nicht, mit Einschränkung aber schon möglich: z.B. Kommt es zu einer Überschreitung des höchst zulässigen Gesamtgewichtes (z.B. 10 m³ Einachs-Fass mit Schleppschuh), gibt es Hersteller, welche die Landwirte darauf hinweisen, dass sie vollbeladen nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren dürfen (Landwirt bestätigt mit Unterschrift, dass er informiert worden ist). Wird dennoch vollbeladen auf der Straße gefahren und es kommt im schlimmsten Fall zu einem Unfall, kann das überladene Fahren als grob fahrlässige Handlung eingestuft werden (Auswirkung auf Versicherungsschutz und Strafausmaß)!
2. Auskunft beim Hersteller des Güllefasses über die Tragkraft der Montagepunkte, die am Fass vorhanden sind? Davon hängt es auch ab, welche Verteiler aufgebaut werden können.
3. Aufbau durch Fachfirma oder Eigenaufbau?
Aufbau durch Fachfirma:
Die Montageleistung muss auf der Rechnung ausgewiesen sein bzw. sonst schriftlich bestätigen lassen, dass die Montage ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.
Die Montageleistung muss auf der Rechnung ausgewiesen sein bzw. sonst schriftlich bestätigen lassen, dass die Montage ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.
Aufbau in Eigenleistung:
Ein Ziviltechniker muss die ordnungsgemäße Montage überprüfen und bestätigen.
ACHTUNG: Für die Anschaffung neuer bodennaher Technik gibt es aktuell 40% Invest-Förderung. Die Eigenleistung für den Aufbau ist allerdings nicht förderbar, die Montage durch eine Fachwerkstätte sehr wohl.
Ein Ziviltechniker muss die ordnungsgemäße Montage überprüfen und bestätigen.
ACHTUNG: Für die Anschaffung neuer bodennaher Technik gibt es aktuell 40% Invest-Förderung. Die Eigenleistung für den Aufbau ist allerdings nicht förderbar, die Montage durch eine Fachwerkstätte sehr wohl.
Ab einer Bauart-Breite einer gezogenen Maschine (Güllefass) von 2,55 m ist eine Routengenehmigung erforderlich. (Die Ausnahme für 3 m Breite ist nur für Breitreifen möglich, bei 25 km/h mit Anmeldung.)
Auf der Homepage der Firma Vakutec (www.vakutec.at) findet sich unter Downloads -> Leitfäden/Merkblätter ein detaillierter und übersichtlicher Leitfaden, welche Schritte bei der Nachrüstung von Gülleverteilern beachtet werden müssen.