Moosbrugger: Wichtige Novelle des Nitrataktionsprogramms durchgesetzt
"Mit der nun beschlossenen Novelle der Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) wird sichergestellt, dass eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion auch nach der Haupternte stattfinden kann und die Umwelt gleichzeitig geschützt wird. Die Nachbesserung kommt insbesondere dem heimischen Anbau von Sonderkulturen wie Kümmel, Erdbeeren oder Fenchel entscheidend entgegen. Eine weitere Forderung der Landwirtschaftskammer Österreich konnte somit erfolgreich umgesetzt werden", betont LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger, der Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für seinen wertvollen Einsatz im Sinne der Bäuerinnen und Bauern dankt.
Regional anbauen, klimaschädlichen Importen entgegenwirken
Konkret verpflichtet die EU-Nitratrichtlinie die Mitgliedstaaten zu Maßnahmensetzungen zum Schutz des Grundwassers vor zu starker Nitratbelastung. Diese Vorgabe ist in Österreich mit der Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) bzw. der Novelle von Jänner 2023 umgesetzt worden. Dabei wurde die Düngung mit leicht löslichen Stickstoffdüngern im Herbst zu stark eingeschränkt bzw. mit wenigen Ausnahmen (Raps, Gerste oder Zwischenfrüchten unter bestimmten Voraussetzungen) nach Ernte der Hauptfrucht verboten. "Mit der nun erreichten Novelle erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung der Ausnahmen, um den nachhaltigen Anbau von Sonderkulturen in Österreich sicherzustellen und weiteren klimaschädlichen Importen entgegenzuwirken", unterstreicht Moosbrugger.
Ohne Novelle hätte Auslaufen mancher Sonderkulturen gedroht
"Da für den nach der Haupternte stattfindenden Anbau von Kulturen, wie z.B. Kümmel, aber auch bei Erdbeeren, Spargel, Schlüsselblume oder Fenchel, eine zeitgerechte Düngung zur guten Nährstoffversorgung erforderlich ist, war es uns wichtig, diese zu ermöglichen. Das konnte nun im Rahmen dieser NAPV-Novelle erreicht werden. Ohne eine entsprechende Düngungsmöglichkeit wäre ein Rückgang bzw. Auslaufen dieser Kulturen zu erwarten gewesen", hebt der LKÖ-Präsident hervor.
Die novellierte Verordnung räumt daher für bis zum jeweils 31.08. angebaute und im Folgejahr geerntete oder mehrjährige Gemüsekulturen, Blühpflanzen zur Saatgutvermehrung oder zur Heil- und Gewürzpflanzennutzung sowie für Erdbeeren die Möglichkeit der Ausbringung von leicht löslichen, stickstoffhaltigen Düngemitteln bis 31. Oktober ein. Österreichweit sind Ackerflächen im Ausmaß von 4.000 ha betroffen, was rund 0,3% der gesamten Ackerfläche betrifft, jedoch für manche Betriebe von großer Bedeutung ist.
Die novellierte Verordnung räumt daher für bis zum jeweils 31.08. angebaute und im Folgejahr geerntete oder mehrjährige Gemüsekulturen, Blühpflanzen zur Saatgutvermehrung oder zur Heil- und Gewürzpflanzennutzung sowie für Erdbeeren die Möglichkeit der Ausbringung von leicht löslichen, stickstoffhaltigen Düngemitteln bis 31. Oktober ein. Österreichweit sind Ackerflächen im Ausmaß von 4.000 ha betroffen, was rund 0,3% der gesamten Ackerfläche betrifft, jedoch für manche Betriebe von großer Bedeutung ist.
Gewässerschutz bleibt weiterhin gewährleistet
"Wichtig ist auch, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine negativen Auswirkungen auf unsere Gewässer zu erwarten sind. Mit dieser Novelle wird das Gesamtgefüge der NAPV nicht geändert, so dass weiterhin die Erreichung des Ziels, durch Nitrateintrag verursachte Gewässerverunreinigungen zu verringern bzw. diesen vorzubeugen, sichergestellt werden kann", stellt Moosbrugger klar.
Die Novelle der NAPV ist inhaltlich mit dem nationalen GAP-Strategieplan abgestimmt, der seit 01. Jänner 2023 umgesetzt wird. Damit können auf freiwilliger Basis weitergehende Maßnahmen (u.a. zum Grundwasserschutz) in Anspruch genommen werden, die über die Regelungen der NAPV hinausgehen. Begleitet wird die Umsetzung durch entsprechende Bildungs- und Beratungsangebote der LKn und relevante Fachunterlagen, wie z.B. die überarbeiteten Richtlinien für die sachgerechte Düngung.
Die Novelle der NAPV ist inhaltlich mit dem nationalen GAP-Strategieplan abgestimmt, der seit 01. Jänner 2023 umgesetzt wird. Damit können auf freiwilliger Basis weitergehende Maßnahmen (u.a. zum Grundwasserschutz) in Anspruch genommen werden, die über die Regelungen der NAPV hinausgehen. Begleitet wird die Umsetzung durch entsprechende Bildungs- und Beratungsangebote der LKn und relevante Fachunterlagen, wie z.B. die überarbeiteten Richtlinien für die sachgerechte Düngung.