Moosbrugger: Fairnessbüro verbessert Situation für bäuerliche Zulieferbetriebe
"Das bloße Bewusstsein für die Existenz eines Fairnessbüros hat mit Sicherheit bereits zu einer Verbesserung der Situation für die bäuerlichen Lieferantinnen und Lieferanten geführt. Die besten Fälle sind jene, die gar nicht erst in der Statistik vorkommen, weil sie von vorne herein verhindert werden konnten", betont Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ-)Präsident Josef Moosbrugger anlässlich der Pressekonferenz zum ersten Jahresbericht des Fairnessbüros. Diese weisungsfreie Stelle, die im Landwirtschaftsministerium angesiedelt ist, hilft anonym und kostenlos Betroffenen, denen verbotene oder unlautere Handelspraktiken widerfahren bzw. die Fragen haben.
"Die Einrichtung dieser weisungsfreien 'Erste-Hilfe-Stelle' war eine langjährige Forderung der LKÖ. Zusammen mit dem entsprechenden Rechtsrahmen, der UTP-Richtlinie, hilft sie Zulieferbetrieben, sich gegen die Übermacht großer Handelsketten zur Wehr zu setzen", unterstreicht Moosbrugger. Zu den unlauteren Geschäftspraktiken gehören etwa Zahlungsverzug, kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Lebensmittel oder auch die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen, wenn Lieferant:innen ihr Recht durchsetzen wollen.
"Studien des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) haben gezeigt, dass das System zu Lasten der bäuerlichen Betriebe aus den Fugen geraten ist. Das Fairnessbüro ist wichtig, um den Druck, dem Zulieferbetriebe ausgesetzt sind, zu reduzieren. Die verzeichneten durchschnittlich vier Fälle pro Woche sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs auf der rauen See des Lebensmittelmarktes. Das Fairnessbüro samt rechtlichem Rahmen ist entscheidend, um den extremen Wettbewerb der Handelsketten nicht zu sehr auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern auszutragen", so Moosbrugger.
"Immer wieder sind Lieferantinnen und Lieferanten mit Situationen konfrontiert, in denen sie unsicher sind, ob alles im besten Sinne des Wortes 'mit rechten Dingen zugeht'. Gerade in solchen Fällen möchte ich sie wirklich aufrufen, das Fairnessbüro zu kontaktieren und sich genau beraten zu lassen", betont der LKÖ-Präsident.
"Die Einrichtung dieser weisungsfreien 'Erste-Hilfe-Stelle' war eine langjährige Forderung der LKÖ. Zusammen mit dem entsprechenden Rechtsrahmen, der UTP-Richtlinie, hilft sie Zulieferbetrieben, sich gegen die Übermacht großer Handelsketten zur Wehr zu setzen", unterstreicht Moosbrugger. Zu den unlauteren Geschäftspraktiken gehören etwa Zahlungsverzug, kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Lebensmittel oder auch die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen, wenn Lieferant:innen ihr Recht durchsetzen wollen.
"Studien des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) haben gezeigt, dass das System zu Lasten der bäuerlichen Betriebe aus den Fugen geraten ist. Das Fairnessbüro ist wichtig, um den Druck, dem Zulieferbetriebe ausgesetzt sind, zu reduzieren. Die verzeichneten durchschnittlich vier Fälle pro Woche sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs auf der rauen See des Lebensmittelmarktes. Das Fairnessbüro samt rechtlichem Rahmen ist entscheidend, um den extremen Wettbewerb der Handelsketten nicht zu sehr auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern auszutragen", so Moosbrugger.
"Immer wieder sind Lieferantinnen und Lieferanten mit Situationen konfrontiert, in denen sie unsicher sind, ob alles im besten Sinne des Wortes 'mit rechten Dingen zugeht'. Gerade in solchen Fällen möchte ich sie wirklich aufrufen, das Fairnessbüro zu kontaktieren und sich genau beraten zu lassen", betont der LKÖ-Präsident.