Moosbrugger: Arbeitgeberzusammenschlüsse für attraktive Arbeitsplätze
"Mit dem Beschluss des Ministerrates über ein neues Landarbeitsgesetz wurde eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer Österreich über Arbeitgeberzusammenschlüsse Wirklichkeit. Diese Zusammenschlüsse wurden auf Grund unserer Forderung gemeinsam von den Sozialpartnern entwickelt und sind nun im Entwurf zum neuen Landarbeitsgesetz enthalten. Die Arbeitgeberzusammenschlüsse machen es möglich, dass mehrere Land- und Forstwirte unter Anwendung des Landarbeitsrechts und land- und forstwirtschaftlicher Kollektivverträge gemeinsam Dienstnehmer beschäftigen. Durch die gemeinsame Beschäftigung von Arbeitnehmern können nun in unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft, die ja durch Saisonspitzen und Wetterabhängigkeit geprägt ist, längerfristige attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden", freut sich LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger über den Beschluss des Ministerrates, dem Nation
Bisher wurde das Arbeitsrecht für die Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft in neun verschiedenen Landarbeitsordnungen, die aufgrund eines Grundsatzgesetzes des Bundes erlassen wurden, und mehr als 100 Verordnungen der Länder festgeschrieben. Aufgrund der Änderung der Gesetzgebungskompetenz per 1. Jänner 2020 wurde die Erstellung einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage notwendig. Ausgangsbasis für das neue einheitliche Landarbeitsgesetz waren die Landarbeitsordnungen der Länder, deren Regelungen soweit als möglich übernommen wurden. Das neue Landarbeitsgesetz schafft nunmehr bundesweit einheitliche moderne Standards im Arbeitsrecht der Land- und Forstwirtschaft.
Bisher wurde das Arbeitsrecht für die Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft in neun verschiedenen Landarbeitsordnungen, die aufgrund eines Grundsatzgesetzes des Bundes erlassen wurden, und mehr als 100 Verordnungen der Länder festgeschrieben. Aufgrund der Änderung der Gesetzgebungskompetenz per 1. Jänner 2020 wurde die Erstellung einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage notwendig. Ausgangsbasis für das neue einheitliche Landarbeitsgesetz waren die Landarbeitsordnungen der Länder, deren Regelungen soweit als möglich übernommen wurden. Das neue Landarbeitsgesetz schafft nunmehr bundesweit einheitliche moderne Standards im Arbeitsrecht der Land- und Forstwirtschaft.