MKS-Ausbruch in der Slowakei - wichtige erste Sofortmaßnahmen eingeleitet
Wenn Schlachttiere, die für die MKS empfänglich sind und in der entsprechenden EU-VO gelistet sind, nach Österreich eingebracht werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Generell ist anzumerken, dass aktuell von Einfuhren sowohl von Tieren als auch tierischen Produkten dringend abzusehen ist. Die Einschleppung der MKS und ein Ausbruchsfall in Österreich würde weitreichende Folgen und massive wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen.
Da infizierte Tiere das Virus bereits vor Auftreten der ersten Symptome ausscheiden und eine Ansteckung auch über kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhe, Futter, etc.) möglich ist, ersucht das BMSGPK Halter:innen empfänglicher Tierarten eindringlich darum, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.) zu achten bzw. diese aufgrund der angespannten Lage in unseren Nachbarländern zu erhöhen.
- Absonderung der Tiere in einem baulich getrennten Quarantänestall ODER
- Wenn kein entsprechender Quarantänestall vorliegt, dürfen vom Zeitpunkt der Einbringung bis zum Abschluss der R&D keine anderen Tiere in den Schlachtbetrieb eingebracht werden.
- Nach der Schlachtung dieser Tiere muss eine R&D durchgeführt und dokumentiert werden.
- Ein amtlicher Tierarzt muss bei der Anlieferung und Abladung der Tiere aus dem Transportmittel anwesend sein.
- Die verwendeten Transportmittel sind nach dem Transport zu reinigen und zu desinfizieren und zu dokumentieren.
- Das Transportmittel muss ohne Zwischenstopp in das Herkunftsland rückverbracht werden.
Generell ist anzumerken, dass aktuell von Einfuhren sowohl von Tieren als auch tierischen Produkten dringend abzusehen ist. Die Einschleppung der MKS und ein Ausbruchsfall in Österreich würde weitreichende Folgen und massive wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen.
Da infizierte Tiere das Virus bereits vor Auftreten der ersten Symptome ausscheiden und eine Ansteckung auch über kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhe, Futter, etc.) möglich ist, ersucht das BMSGPK Halter:innen empfänglicher Tierarten eindringlich darum, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.) zu achten bzw. diese aufgrund der angespannten Lage in unseren Nachbarländern zu erhöhen.