LKÖ begrüßt Aktualisierung des effizienten Einheitswertsystems
Dass die novellierten Bewertungsrichtlinien des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens heute kundgemacht worden sind und damit die diesjährige Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte gewährleistet ist, wird von Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)-Präsident Josef Moosbrugger begrüßt. "Damit können wir dieses für unsere heimische Land- und Forstwirtschaft wichtige und bewährte System rechtlich absichern und an die veränderten klimatischen Gegebenheiten anpassen. Die Betriebe können somit darauf vertrauen, dass der Einheitswert weiterhin als Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben herangezogen wird", so Moosbrugger.
Unverzichtbare Grundlage für soziale Absicherung
"Dieses System ist sehr verwaltungseffizient und hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es stellt eine unverzichtbare Grundlage für die soziale Absicherung unserer Bäuerinnen und Bauern dar. Das Einheitswertsystem bedeutet Stabilität für unsere Bauernfamilien, ist eine entscheidende Voraussetzung zum Erhalt der bäuerlichen Struktur und dient damit auch der Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Wir danken Finanzminister Magnus Brunner und allen im Vorfeld beteiligten Expert:innen und Mitarbeiter:innen der Finanzverwaltung, die diese Absicherung - in enger Abstimmung mit uns - ermöglicht haben", betont der LKÖ-Präsident.
Mit dieser Kundmachung kann die gesetzliche Verpflichtung, die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte alle neun Jahre zu aktualisieren, erfüllt werden. Im Rahmen der Hauptfeststellung werden Grundlagen für die Steuern und Abgaben der bäuerlichen Betriebe aktualisiert. Die Umsetzung erfolgt in einem für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Verwaltung effizienten Verfahren. Die Land- und Forstwirtbetriebe müssen dabei nicht vom Finanzamt angeschrieben werden und Erklärungen zurücksenden. Als entscheidende Grundlage werden die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Stichtag 1. Jänner 2023 herangezogen. Bekannte Änderungen können dem zuständigen Finanzamt bereits vorab als formlose Meldung mitgeteilt werden.
Mit dieser Kundmachung kann die gesetzliche Verpflichtung, die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte alle neun Jahre zu aktualisieren, erfüllt werden. Im Rahmen der Hauptfeststellung werden Grundlagen für die Steuern und Abgaben der bäuerlichen Betriebe aktualisiert. Die Umsetzung erfolgt in einem für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Verwaltung effizienten Verfahren. Die Land- und Forstwirtbetriebe müssen dabei nicht vom Finanzamt angeschrieben werden und Erklärungen zurücksenden. Als entscheidende Grundlage werden die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Stichtag 1. Jänner 2023 herangezogen. Bekannte Änderungen können dem zuständigen Finanzamt bereits vorab als formlose Meldung mitgeteilt werden.
Abschläge für Kleinst- und Kleinwälder möglich
In den meisten Punkten bleiben die Grundlagen der letzten Hauptfeststellung von 2014 bestehen. Neu ist primär die Aktualisierung der Klimadaten, bei denen die aktuelle 30-Jahres-Periode 1991 bis 2020 herangezogen wird. Ebenso wird bei der Berücksichtigung der Betriebsgröße der bestehende Abschlag für kleinere Betriebe erhöht. Im Bereich des forstlichen Vermögens kann es zu Abschlägen im Kleinstwald (bis 10 ha Wald) und im Kleinwald (10 bis 100 ha Wald) kommen. Geplant ist, dass alle Betriebe bis zum 30.09.2023 ihre aktualisierten Einheitswertbescheide erhalten.