Lückige Begrünungen aufgrund von Dürre - was tun?
Ruhe bewahren und regelmäßig kontrollieren
In Zeiten von Trockenheit ist es besonders wichtig, nicht überstürzt zu handeln. Es empfiehlt sich eine laufende Kontrolle der Entwicklung der Begrünungen. Insbesondere auf kritischen Flächen sollte die Begrünung im Herbst mit Fotos dokumentiert werden, um eine vorhandene Flächendeckung im Bedarfsfall nachzuweisen. Eine vorschnelle Abmeldung der Begrünungsvariante im Mehrfachantrag (MFA) sollte vermieden werden. Saatgut, das aufgrund von Trockenheit im Boden verbleibt, kann nach Regenfällen dennoch keimen und eine flächendeckende Begrünung sicherstellen. Da ein Häckseln erst mit 1. November erlaubt ist, sollte im Falle massiver Verunkrautung ein Umbruch und eine Neuanlage bis spätestens 20.09. als Begrünungsvariante 5 überlegt werden.
Zusätzliche Einsaat möglich
Sind die Keimlinge jedoch vertrocknet und die Bestände nach mehreren Wochen immer noch sehr lückig, kann eine zusätzliche Einsaat Sinn ergeben. Generell sind während des Begrünungszeitraumes alle aktiven Bodenbearbeitungsmaßnahmen, die die Entwicklung der Zwischenfrüchte beeinträchtigen oder verunmöglichen, laut Förderrichtlinien nicht erlaubt. Es besteht jedoch die Möglichkeit zusätzliche Zwischenfrüchte einzustreuen oder einzustriegeln, da dies nicht als Bodenbearbeitung gilt. Dafür eignen sich anspruchslose Begrünungspflanzen wie Senf, Kresse oder Buchweizen. Die zusätzliche Einsaat von winterharten Begrünungskulturen in bestehende Flächen ist ebenfalls zulässig, wenn die Aussaat ausschließlich mit Geräten erfolgt, die nur mit den Säschare den Boden bearbeiten.
Einhaltung der Förderauflagen
Wichtig für die Einhaltung der Förderungsauflagen der Maßnahme ist eine korrekte und ordnungsgemäße Anlage mit der Einhaltung aller Auflagen der jeweiligen Begrünungsvariante hinsichtlich Zeitpunkt, Mischungspartner und Technik. Sollten aufgrund der Trockenheit die Anzahl der angesäten Mischungspartner am Feld nicht ersichtlich sein, so ist ein Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett erforderlich. Sofern geplante/beantragte Begrünungsvarianten nicht zeitgerecht angelegt werden können, so können noch bis 30. September die Varianten 4, 5, 6 und 7 beantragt bzw. zu diesen gewechselt werden. Dafür ist eine Korrektur zum MFA 2024 erforderlich. Weitere Informationen zu den jeweiligen Auflagen finden sich in den Merkblättern der AMA.