Hauptauszahlung 2023 - in Summe rund 1,1 Mrd. € für die Landwirtschaft
"Trotz der zahlreichen Veränderungen in der neuen Programmperiode und den damit einhergehenden Herausforderungen, sowie der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen durch die AMA, bleibt Österreich eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, in denen der Großteil der Fördermittel noch im laufenden Antragsjahr ausgezahlt wird", so
Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria (AMA).
Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ)
Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2023 - wie schon in den Vorjahren - eine Zahlung in der Höhe von 75% des voraussichtlich zu gewährenden Betrages für die ÖPUL- und AZ-Betriebe. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024.
Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 349 Mio. Euro und für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 197,8 Mio. Euro.
Für die in der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" im Mehrfachantrag 2023 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt im Dezember 2023 keine Auszahlung. Diese erfolgt voraussichtlich im Juni 2024 in voller Höhe.
Die Prämie für Landschaftselemente in den ÖPUL-Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise" werden ebenfalls voraussichtlich im Juni 2024 ausbezahlt.
Zum Auszahlungstermin im Dezember 2023 erfolgt außerdem die Restzahlung der noch fehlenden 25% bei der ÖPUL 2015-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau - Sommer/Herbst 2022" des Antragsjahres 2022. Hier werden rund 9,9 Mio. Euro nachbezahlt.
Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 349 Mio. Euro und für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 197,8 Mio. Euro.
Für die in der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" im Mehrfachantrag 2023 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt im Dezember 2023 keine Auszahlung. Diese erfolgt voraussichtlich im Juni 2024 in voller Höhe.
Die Prämie für Landschaftselemente in den ÖPUL-Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise" werden ebenfalls voraussichtlich im Juni 2024 ausbezahlt.
Zum Auszahlungstermin im Dezember 2023 erfolgt außerdem die Restzahlung der noch fehlenden 25% bei der ÖPUL 2015-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau - Sommer/Herbst 2022" des Antragsjahres 2022. Hier werden rund 9,9 Mio. Euro nachbezahlt.
Hinweis: Während in anderen Mitgliedstaaten die Mittel für die Ökoregelung, welche zu 100% aus EU-Mitteln finanziert wird, bei weitem nicht zur Gänze abgeholt werden können, verzeichnen in Österreich die vier als ÖPUL-Maßnahmen umgesetzten Ökoregelungen eine außerordentlich hohe Teilnahme. Hierbei handelt es sich um die Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau", "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün", "Erosionsschutz - Wein, Obst, Hopfen" und "Tierwohl - Weide". Die hohe Teilnahme hat zur Folge, dass sich die Prämien pro Hektar für das Antragsjahr 2023 am unteren Ende der bisher kommunizierten Prämienbänder bewegen.
Direktzahlungen
Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 575 Mio. Euro. Die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen der Interventionen Basiszahlung für Heimgutflächen, Basiszahlung für Almweideflächen, Umverteilungszahlung, Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und der Almauftriebsprämie.
Stromkostenzuschuss für energieintensive Bereiche
Im Rahmen der Gewährung des Stromkostenzuschusses für energieintensive Bereiche wurden rund 6.000 Anträge eingereicht. Diese Betriebe erhalten eine Gesamtauszahlung von rund 12,5 Mio. Euro.
Soforthilfemaßnahme für Erzeuger in den Agrarsektoren 2023
Im Zuge der Soforthilfemaßnahme für Erzeuger in den Agrarsektoren 2023 können rund 4,3 Mio. Euro für Betriebe mit Bewirtschaftung von Ackerflächen beziehungsweise Almweideflächen zur Auszahlung gebracht werden. Zusätzlich erfolgt eine Auszahlung von etwa 1,2 Mio. Euro an Putenmäster.
Zuckerrübe 2023
Im Rahmen der Sonderrichtlinie Zuckerrübe 2023 wurden für die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien 593 Anträge gestellt. In Summe werden rund 770.800 Euro ausbezahlt. Die Finanzierung erfolgt aus Bundes- und Landesmitteln.
Arbeiten im Bundesministerium für Finanzen zur Auszahlung der Rückvergütung CO2-Bepreisung im Laufen
Aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission konnte die bezughabende Verordnung vom Bundesministerium für Finanzen noch nicht veröffentlicht werden. Daher ist eine Auszahlung im Dezember 2023 nicht möglich.
Berechnung des Agrarmarktingbeitrages über den MFA
Ausgehend von einer Kritik des Österreichischen Rechnungshofs und nach entsprechender Änderung des AMA-Gesetztes Ende 2022 hat die AMA eine neue Verordnung über die Aufbringung und Entrichtung von Beiträgen zur Förderung des Agrarmarketings (AMA-BeitragsV 2023) erlassen.
Auf Grundlage der im MFA 2023 angegebenen Flächen werden in diesem Jahr sowohl die bisher schon bestehenden Agrarmarketingbeiträge für Obst- Gemüse, Speisekartoffeln und Gartenbauerzeugnisse sowie erstmals auch ein allgemeiner Beitrag für landwirtschaftliche Flächen unbürokratisch automatisch berechnet.
Mit dem Auszahlungstermin am 21. Dezember 2023 wird der errechnete Agrarmarketingbeitrag für das Jahr 2023 soweit wie möglich direkt mit Fördermaßnahmen gegenverrechnet. Das entsprechende Informationsschreiben, sowie eine Kontoinformation über möglicherweise noch offene Agrarmarketingbeiträge werden am 10. Jänner 2024 den Beitragspflichtigen versendet.
Auf Grundlage der im MFA 2023 angegebenen Flächen werden in diesem Jahr sowohl die bisher schon bestehenden Agrarmarketingbeiträge für Obst- Gemüse, Speisekartoffeln und Gartenbauerzeugnisse sowie erstmals auch ein allgemeiner Beitrag für landwirtschaftliche Flächen unbürokratisch automatisch berechnet.
Mit dem Auszahlungstermin am 21. Dezember 2023 wird der errechnete Agrarmarketingbeitrag für das Jahr 2023 soweit wie möglich direkt mit Fördermaßnahmen gegenverrechnet. Das entsprechende Informationsschreiben, sowie eine Kontoinformation über möglicherweise noch offene Agrarmarketingbeiträge werden am 10. Jänner 2024 den Beitragspflichtigen versendet.
Informationen unter www.eama.at
Ab 21. Dezember 2023 kann unter www.eama.at im Register "Kundendaten" der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen und -bescheide sind ab Mitte Jänner 2024 betriebsbezogen im Bereich "eArchiv" einsehbar. Detailliertere Informationen zur Berechnung der ÖPUL-Prämien werden zu einem späteren Zeitpunkt auch im Abrechnungsreport auf www.eama.at zur Verfügung stehen.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden voraussichtlich am 10. Jänner 2024 versandt. In diesen wird im Detail erläutert, wie sich die Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen.
Ein wesentlicher Aspekt ist, dass mit der Zustellung der Bescheide oder Mitteilungen die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche beginnt. Die individuellen Merkblätter der AMA, insbesondere zu Prämienhöhen und -auflagen, bieten detaillierte Informationen zu den Auszahlungsbeträgen. Diese können unter www.ama.at abgerufen werden. Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline unter der Nummer 050 3151 99 an, beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer ebenso zur Verfügung.
Ein wesentlicher Aspekt ist, dass mit der Zustellung der Bescheide oder Mitteilungen die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche beginnt. Die individuellen Merkblätter der AMA, insbesondere zu Prämienhöhen und -auflagen, bieten detaillierte Informationen zu den Auszahlungsbeträgen. Diese können unter www.ama.at abgerufen werden. Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline unter der Nummer 050 3151 99 an, beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer ebenso zur Verfügung.