Genehmigungspflicht beim Zukauf konventioneller Zuchttiere beachten!
In der biologischen Tierhaltung wird grundsätzlich auf den Zukauf von biologischen Tieren bzw. Tieren in Umstellung gesetzt. Während Tiere für die Mast immer in Bio-Qualität zugekauft werden müssen, können Zuchttiere unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auch konventionell zukauft werden. Hierfür gibt es seit Jahresbeginn 2023 klare Vorgaben und Regeln, die einzuhalten sind.
Der Zukauf konventioneller Zuchttiere erfordert eine behördliche Genehmigung. Dies gilt nicht nur für Zukäufe von nulliparen weiblichen Tieren bis 40 %, sondern seit Jahresbeginn 2023 auch für den Zukauf von Jungtieren, ausgewachsenen männlichen Tieren und nulliparen weiblichen Tieren bis 10 % bzw. 20 %. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich Zuchttiere gefährdeter Nutztierrassen (gemäß ÖPUL-Liste), Bienen, konventionelles Lehnvieh und Ersatzkälber für die Mutterkuhhaltung. Eine Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn am Markt nachweislich keine oder nicht genügend Tiere mit den gewünschten qualitativen Merkmalen (z.B. Rasse, Geschlecht, Erzeugungszweck) angeboten werden.
Die Antragstellung ist über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (kurz VIS) vorzunehmen, wobei dem Antrag verpflichtend ein Nicht-Verfügbarkeitsnachweis beizulegen ist (außer bei Geflügel). Um die Nicht-Verfügbarkeit biologischer Tiere zur überprüfen, muss zunächst eine Abfrage in der jeweiligen Tierdatenbank durchgeführt werden (almmarkt.com (Rinder, Schafe, Ziegen), pig.at (Schweine)). Wird in der Datenbank kein entsprechendes Tier gefunden, gelten dieses als am österreichischen Markt nicht verfügbar und ein Antrag auf konventionellen Zuchttierzukauf kann gestellt werden.
Der Zukauf konventioneller Zuchttiere erfordert eine behördliche Genehmigung. Dies gilt nicht nur für Zukäufe von nulliparen weiblichen Tieren bis 40 %, sondern seit Jahresbeginn 2023 auch für den Zukauf von Jungtieren, ausgewachsenen männlichen Tieren und nulliparen weiblichen Tieren bis 10 % bzw. 20 %. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich Zuchttiere gefährdeter Nutztierrassen (gemäß ÖPUL-Liste), Bienen, konventionelles Lehnvieh und Ersatzkälber für die Mutterkuhhaltung. Eine Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn am Markt nachweislich keine oder nicht genügend Tiere mit den gewünschten qualitativen Merkmalen (z.B. Rasse, Geschlecht, Erzeugungszweck) angeboten werden.
Die Antragstellung ist über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (kurz VIS) vorzunehmen, wobei dem Antrag verpflichtend ein Nicht-Verfügbarkeitsnachweis beizulegen ist (außer bei Geflügel). Um die Nicht-Verfügbarkeit biologischer Tiere zur überprüfen, muss zunächst eine Abfrage in der jeweiligen Tierdatenbank durchgeführt werden (almmarkt.com (Rinder, Schafe, Ziegen), pig.at (Schweine)). Wird in der Datenbank kein entsprechendes Tier gefunden, gelten dieses als am österreichischen Markt nicht verfügbar und ein Antrag auf konventionellen Zuchttierzukauf kann gestellt werden.
Anpassung der Zugangsbestimmungen für männliche Rinder ab 2024
Grundsätzlich können männliche Zuchttiere als ausgewachsenes Tier (ab 12 Monate) zugekauft werden.
Unten stehend erhalten Sie weitere Informationen/Linksammlung zur Kälberhaltung am Bio-Betrieb:
- Der Zukauf eines konventionellen jungen Zuchtstiers im Alter von 6 bis 12 Monaten ist ab heuer möglich, mit der Begründung der Arbeitssicherheit (frühzeitiges Anlernen am Betrieb). Allerdings muss im Nachhinein eine Genehmigung eingeholt werden, sobald das Tier als ausgewachsen gilt, d.h. das Mindestalter von 12 Monaten erreicht. Als Nachweis des Alters gilt in diesem Fall ein Auszug aus der Rinderdatenbank. Ab Vorliegen der Genehmigung ist auch eine Umstellung auf die biologische Produktion möglich.
- Nicht auf die biologische Produktion umstellbar sind hingegen konventionellen ausgewachsenen Zuchtstiere von einem Kooperationsbetrieb (Gemeinschaftsstier). Diese können zwar ohne Genehmigung und ohne Nicht-Verfügbarkeitsnachweise aus der Tierdatenbank den Betrieb wechseln, erhalten aber nie den Bio-Status.
Unten stehend erhalten Sie weitere Informationen/Linksammlung zur Kälberhaltung am Bio-Betrieb: