Emissionsarmes Wirtschaftsdüngermanagement im Berggebiet
Wo und was die Berglandwirtschaft unter den grundsätzlich schon besonders erschwerten Wirtschaftsbedingungen am Hang, sehr oft auch am Steilhang dazu beitragen kann, soll im kommenden Beitrag näher analysiert werden.
Die Emissionsminderung beginnt bei der Fütterung/Weide!?
Bereits bei der Fütterung ist auf eine ausgewogene und vor allem der Tierleistung (Milch, Fleisch, …) angepasste Proteinversorgung und nicht "Überversorgung" zu achten. Auf Betrieben mit Milchproduktion ist das relativ einfach über den Milchharnstoffgehalt zu kontrollieren und zu regeln - Werte um 20 Milligramm pro Liter Milch und darunter wären optimal. Dabei sollte man allerdings die Milchharnstoffgehalte außerhalb der Weideperiode zur Kontrolle und gegebenenfalls Nachbesserung der Ration heranziehen. Während der Weideperiode ist eine bedarfsgerechte Proteinversorgung in der Regel nicht möglich, die Tiere sind in der Regel "überversorgt" und scheiden dadurch verstärkt Stickstoff über den Harn aus. Deshalb ist die Weidehaltung nicht schlecht zu beurteilen, sondern im Gegenteil. Dadurch, dass auf der Weide Kot und Harn automatisch getrennt ausgeschieden werden, fallen auf der Weide keine und im Stall (während der Melkzeiten/Stallhaltungszeiten) deutlich reduzierte Ammoniakemissionen an.
Stallbau, Entmistung und Lagerung
Beim Stallneu- und –zubau (nicht beim Umbau und gleichbleibender Tieranzahl) ist generell eine emissionsmindernde Maßnahme umzusetzen, will man die Förderfähigkeit für das Bauprojekt nicht verlieren. Da im Berggebiet meist unter erschwerten Bedingungen (Hanglage der Hofstelle, beengte Verhältnisse etc.) gebaut werden kann bzw. bestimmte bauliche Lösungen überhaupt nicht möglich sind, braucht es eine gut durchdachte Planung und Vorbereitung. Im EIP-Projekt Bergmilchvieh werden viele innovative Lösungen vorgestellt, die allerdings nicht in jedem Fall die Förderfähigkeit beinhalten, aber sehr wohl in der gesamten Produktionskette (Stall-Lagerung-Ausbringung) auch das Thema Emissionen berücksichtig wurde (siehe auch ÖKL-BAUEN - Plattform für landwirtschaftliches Bauwesen und Stallbau - Bergmilchvieh oekl-bauen.at).
Eine stallbauliche Maßnahme stellt der erhöhte Fressstand mit Fressplatzteiler dar. Das ist allerdings nur auf Betrieben umsetzbar, die auch in der Stallbreite genügend Fläche zur Verfügung haben - rund 1 Meter mehr umbaute Raumbreite ist in der Regel erforderlich. Der klassische Spaltenboden mit darunterliegendem Güllelager, weil man im Hang für die Grundfundamentierung sowieso tief hinunter muss, ist leider nicht möglich. In diesem Fall braucht es eine geschlossene Laufgangfläche mit Schieber-, Schieberoboter- oder Sammelroboterentmistung. Wenn keine Güllelagerung (Treibmistkanäle zählen nicht als Güllelager!) unter den Laufgang geplant wird, dann ist auch der Spaltenboden, allerdings nur mit dem erhöhten Fressplatz, möglich.
Weitere Möglichkeiten, die Förderfähigkeit nicht zu verlieren, sind auf planbefestigten (geschlossenen) Lauf- und Fressgängen einen Rillenboden mit Kammschieber oder den Laufgang mit 3 Prozentgefälle zu planen. Das funktioniert allerdings nur in Kombination mit Schieberentmistung UND Harnsammelrinne im Stallinnnenbereich problemlos. Grundsätzlich gilt es, jedenfalls die Laufgangfläche so trocken und sauber wie möglich zu halten.
Güllelager sind im Neubau sowieso nur mehr MIT fester Abdeckung genehmigungs- und förderfähig. Zudem schafft man mit der Abdeckung im Berggebiet so eine wertvolle ebene Hoffläche. Bestehende Güllelager ohne Deckel und mit einer natürlichen Schwimmdecke sollen, um den wertvollen Stickstoff nicht an die Atmosphäre zu verlieren, so wenig wie möglich oft homogenisiert (aufgerührt) werden. Wenn am Betrieb zwei oder mehr Güllelager vorhanden sind, würde man bis zu 40% der Lagerverluste einsparen, wenn man nur in den geschlossenen Gruben zur Ausbringung homogenisiert und die Gülle in der offenen Grube nur ca. zwei Mal pro Jahr. Zur Sommerdüngung die Gülle gar nicht zu homogenisieren und nur aus dem unteren Bereich die Gülle abzusaugen, wäre eine weitere Möglichkeit, um die emissionsmindernde Wirkung einer natürlichen Schwimmdecke nutzen zu können. Das ist allerdings mit dem Nachteil der inhomogenen Nährstoffverteilung und im Extremfall mit der Notwendigkeit, die feste Schwimmdecke gegebenenfalls mit einer umfunktionierten Holzkranzange aus dem Lager zu heben, verbunden.
Eine stallbauliche Maßnahme stellt der erhöhte Fressstand mit Fressplatzteiler dar. Das ist allerdings nur auf Betrieben umsetzbar, die auch in der Stallbreite genügend Fläche zur Verfügung haben - rund 1 Meter mehr umbaute Raumbreite ist in der Regel erforderlich. Der klassische Spaltenboden mit darunterliegendem Güllelager, weil man im Hang für die Grundfundamentierung sowieso tief hinunter muss, ist leider nicht möglich. In diesem Fall braucht es eine geschlossene Laufgangfläche mit Schieber-, Schieberoboter- oder Sammelroboterentmistung. Wenn keine Güllelagerung (Treibmistkanäle zählen nicht als Güllelager!) unter den Laufgang geplant wird, dann ist auch der Spaltenboden, allerdings nur mit dem erhöhten Fressplatz, möglich.
Weitere Möglichkeiten, die Förderfähigkeit nicht zu verlieren, sind auf planbefestigten (geschlossenen) Lauf- und Fressgängen einen Rillenboden mit Kammschieber oder den Laufgang mit 3 Prozentgefälle zu planen. Das funktioniert allerdings nur in Kombination mit Schieberentmistung UND Harnsammelrinne im Stallinnnenbereich problemlos. Grundsätzlich gilt es, jedenfalls die Laufgangfläche so trocken und sauber wie möglich zu halten.
Güllelager sind im Neubau sowieso nur mehr MIT fester Abdeckung genehmigungs- und förderfähig. Zudem schafft man mit der Abdeckung im Berggebiet so eine wertvolle ebene Hoffläche. Bestehende Güllelager ohne Deckel und mit einer natürlichen Schwimmdecke sollen, um den wertvollen Stickstoff nicht an die Atmosphäre zu verlieren, so wenig wie möglich oft homogenisiert (aufgerührt) werden. Wenn am Betrieb zwei oder mehr Güllelager vorhanden sind, würde man bis zu 40% der Lagerverluste einsparen, wenn man nur in den geschlossenen Gruben zur Ausbringung homogenisiert und die Gülle in der offenen Grube nur ca. zwei Mal pro Jahr. Zur Sommerdüngung die Gülle gar nicht zu homogenisieren und nur aus dem unteren Bereich die Gülle abzusaugen, wäre eine weitere Möglichkeit, um die emissionsmindernde Wirkung einer natürlichen Schwimmdecke nutzen zu können. Das ist allerdings mit dem Nachteil der inhomogenen Nährstoffverteilung und im Extremfall mit der Notwendigkeit, die feste Schwimmdecke gegebenenfalls mit einer umfunktionierten Holzkranzange aus dem Lager zu heben, verbunden.
Bodennahe Ausbringtechnik auch am Hang möglich/notwendig?
Die Flüssigmistausbringung auf Grünland mit einem Schleppschuhverteiler ist grundsätzlich die effizienteste Maßnahme, um Ammoniakemissionen und damit Stickstoffverluste zu verringern. 50% weniger Stickstoff gehen dabei im Vergleich zur Breitverteilung im Schnitt aller dazu durchgeführten Versuche verloren. In den allermeisten Fällen ist allerdings eine bodennahe Ausbringung von Gülle in Hanglagen entweder aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich. In einigen Fällen ist das allerdings durchaus möglich bzw. können gegebenenfalls andere ammoniakreduzierende Maßnahmen gesetzt werden. Die Gülleverschlauchung in Kombination mit einem Schleppschuhverteiler bietet für arrondierte Betriebe mit Hängen bis zu einer Hangneigung von 30 - 35% in Schichtenlinie gefahren oder bis zu 45% bergauf- und bergab gefahren die Möglichkeit, diese emissionsmindernde Technik zu nutzen. Gleichzeitig steht auch diesen Betrieben dann die Förderung von 1,50 Euro pro Kubikmeter mit dieser Technik ausgebrachter Gülle zu (siehe ÖPUL-Fördermaßnahme "Bodennahe Wirtschaftsdüngerausbringung"). Allerdings schaffen es nicht alle Verteiler, die Gülle auf die 5 oder 7,5 Meter Arbeitsbreite gleichmäßig den Abläufen zuzuführen. Da sollte man "auf Nummer sicher gehen" und zuerst von den Herstellern eine "Feldprobe" - idealerweise auf dem eigenen Betrieb - verlangen. Eine Fassausbringung mit Schleppschlauchverteiler ist bis zu einer Hangneigung von rund 30% mit einem Bergfass (5 bis 6,5 Kubikmeter) aus technischer Sicht in Querfahrt möglich.
Verpflichtend wird die bodennahe Gülleausbringung im Berggebiet keinesfalls werden, wenn dann nur auf Flächen, die sich in Gunstlagen befinden und/oder maximal 18% Hangneigung auf mehr als 30% des Einzelschlages und eine entsprechende Schlaggröße aufweisen. Für diese Einzelflächen wird man sich allerdings einer Maschinengemeinschaft, des Maschinenringes oder eines Lohnunternehmers bedienen, wenn verfügbar!?
Verpflichtend wird die bodennahe Gülleausbringung im Berggebiet keinesfalls werden, wenn dann nur auf Flächen, die sich in Gunstlagen befinden und/oder maximal 18% Hangneigung auf mehr als 30% des Einzelschlages und eine entsprechende Schlaggröße aufweisen. Für diese Einzelflächen wird man sich allerdings einer Maschinengemeinschaft, des Maschinenringes oder eines Lohnunternehmers bedienen, wenn verfügbar!?
Das Thema "Futterverschmutzung" wird immer wieder als Gegenargument gegen die bodennahe Gülleausbringung verwendet. Wenn man sich die unterschiedlichen Versuchsergebnisse (Schweiz, Österreich und Deutschland) dazu ansieht, dann ist diesbezüglich kein Zusammenhang herstellbar!!! Auch die vielen Futteruntersuchungen, die im Rahmen eines österreichweiten Verbundprojektes mit den Fütterungsreferenten der Landwirtschaftskammern, dem Futtermittellabor in Rosenau und der HBLFA Raumberg-Gumpenstein (R. Resch) durchgeführt wurden, lassen einen derartigen Schluss nicht zu. Im Gegenteil, Futter, das mit Gülle, mit Breitverteiler ausgebracht, gedüngt wurde, ist tendenziell stärker mit Gülleresten verschmutzt!
Vielmehr geht es darum, insbesondere für die Düngung zwischen den Schnitten (Sommergülleausbringung) auf die Konsistenz und damit Fließfähigkeit der flüssigen Wirtschaftsdünger besonders Rücksicht zu nehmen. Gülle, die 1 : 1 mit Wasser verdünnt wird, hilft bereits die Emissionen um 30% zu reduzieren. In Einzelfällen kann die Separierung von Gülle auch auf den Bergbetrieben sinnvoll sein, nämlich besonders dann, wenn erhebliche Mengen der Wirtschaftsdünger auf hoffernen Flächen ausgebracht werden müssen bzw. das Feststoffseparat auch als Einstreu genutzt wird (Hygienekonzept beachten!).
Vielmehr geht es darum, insbesondere für die Düngung zwischen den Schnitten (Sommergülleausbringung) auf die Konsistenz und damit Fließfähigkeit der flüssigen Wirtschaftsdünger besonders Rücksicht zu nehmen. Gülle, die 1 : 1 mit Wasser verdünnt wird, hilft bereits die Emissionen um 30% zu reduzieren. In Einzelfällen kann die Separierung von Gülle auch auf den Bergbetrieben sinnvoll sein, nämlich besonders dann, wenn erhebliche Mengen der Wirtschaftsdünger auf hoffernen Flächen ausgebracht werden müssen bzw. das Feststoffseparat auch als Einstreu genutzt wird (Hygienekonzept beachten!).
Wie kann ich trotzdem beim Ausbringen auch im Berggebiet meine gasförmigen Stickstoffverluste reduzieren?
Um auch ohne bodennaher Ausbringtechnik und ohne Gülleseparierung gasförmige Stickstoffverluste reduzieren zu können, braucht es im Berggebiet weitere spezielle Voraussetzungen - das gezielte Nutzen der Witterungsbedingungen. In Hanglagen kann Gülle in der Regel nicht bei Regenwetter ausgefahren werden - die Abrutschgefahr ist deutlich zu groß!
Auf Flächen, die mit Feldwegen durchschnitten sind, kann Gülle mit Weitwurfdüsen bei leichtem Regenwetter ohne merklichen Windeinfluss sehr emissionsarm ausgebracht werden. Problematisch ist diese Ausbringtechnik allerdings, wenn es warm und windig ist, da geht dann gleich einmal 100% des in der Gülle flüchtigen Ammonium-Stickstoffes verloren. Das sind dann bei 15 m3 Ausbringmenge pro Hektar zwischen 22 und 30 Stickstoff pro Hektar oder zwischen 33 und 40 Euro pro Hektar (mineraldüngeräquivalent berechnet). Auf arrondierten Betrieben mit entsprechender Wasserverfügbarkeit ist auch die Wasserverdünnung der Gülle im Verhältnis von 1 : 1 eine gute Möglichkeit, die Ammoniakemissionen UND die Gefahr der Futterverschmutzung zu reduzieren.
Kurz zusammengefasst
Die deutlich erschwerten Bedingungen der Bewirtschaftung im Berggebiet erlauben keinen nennenswerten Einsatz der bodennahen, emissionsmindernden Gülleausbringtechnik (Schleppschlauch-/-schuhverteiler). Dennoch sind einzelne Maßnahmen im Sinne einer effizienten, ressourcenschonenden - "Stickstoffeffizienz" -Landwirtschaft entlang der Wirtschaftsdüngerkette möglich und sinnvoll. Im Bereich der Fütterung die richtige Rohproteinversorgung sicherstellen und über den Milchharnstoffgehalt kontrollieren (ideal um und unter 20 Milligramm pro Liter - Ausnahme bei Weidehaltung). Im Stall gilt es, die Lauf-, Fressgänge und Auslaufflächen so sauber und trocken wie möglich halten und bei offenem Güllelager, die natürliche Schwimmdecke so wenig wie möglich durch das Homogenisieren zerstören.
Bei der Ausbringung insbesondere zwischen den Schnitten (Sommergülle) die Gülle mit Wasser stark verdünnen (Verhältnis 1 : 1) oder separieren oder/und nur bei entsprechendem Güllewetter (feucht, kühl, ohne Wind) - von Feldwegen aus mit Weitwurfdüsen - ausbringen. In Einzelfällen wird es auch möglich sein, mit kleineren Bergfässern oder mit einer Gülleverschlauchungsanlage in Kombination mit einem Schleppschuhverteiler die Gülle bodennah und somit emissionsarm auszubringen und dadurch zusätzlich die ÖPUL-Förderung zu nutzen. Eine Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung von Gülle wird es für Berggebiete mit Hangausbringung sicher nicht geben.
Bei der Ausbringung insbesondere zwischen den Schnitten (Sommergülle) die Gülle mit Wasser stark verdünnen (Verhältnis 1 : 1) oder separieren oder/und nur bei entsprechendem Güllewetter (feucht, kühl, ohne Wind) - von Feldwegen aus mit Weitwurfdüsen - ausbringen. In Einzelfällen wird es auch möglich sein, mit kleineren Bergfässern oder mit einer Gülleverschlauchungsanlage in Kombination mit einem Schleppschuhverteiler die Gülle bodennah und somit emissionsarm auszubringen und dadurch zusätzlich die ÖPUL-Förderung zu nutzen. Eine Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung von Gülle wird es für Berggebiete mit Hangausbringung sicher nicht geben.
Allgemeine Anmerkungen (siehe Projekt "EIP Bergmilchvieh")
Warum Stickstoffverluste reduzieren?
Gasförmige Stickstoffverluste stehen in einem engen Zusammenhang mit der Tierhaltung. In der Landwirtschaft kommt dabei Ammoniak eine Bedeutung zu. 94% der Ammoniakemissionen in Österreich stammen aus der Landwirtschaft. Über 60% davon entstehen in der Rinderhaltung und durch das damit verbundene Wirtschaftsdüngermanagement (Stall-Lagerung-Ausbringung). Ammoniak ist ökosystemrelevant und bewirkt neben anderen Luftschadstoffen die Versauerung und Eutrophierung sensibler Ökosysteme. Ammoniak ist allerdings auch eine der Vorläufersubstanzen für die Feinstaubbildung. In diesem Zusammenhang gilt es, bis 2030 die NEC-Richtlinie, eine EU VO, die eine Reduktion der Ammoniakemissionen von 12% vorsieht, zu erfüllen. Der Wert der eingesparten N-Verluste beläuft sich auf 25 - 30 Mio. Euro pro Jahr.
Gasförmige Stickstoffverluste stehen in einem engen Zusammenhang mit der Tierhaltung. In der Landwirtschaft kommt dabei Ammoniak eine Bedeutung zu. 94% der Ammoniakemissionen in Österreich stammen aus der Landwirtschaft. Über 60% davon entstehen in der Rinderhaltung und durch das damit verbundene Wirtschaftsdüngermanagement (Stall-Lagerung-Ausbringung). Ammoniak ist ökosystemrelevant und bewirkt neben anderen Luftschadstoffen die Versauerung und Eutrophierung sensibler Ökosysteme. Ammoniak ist allerdings auch eine der Vorläufersubstanzen für die Feinstaubbildung. In diesem Zusammenhang gilt es, bis 2030 die NEC-Richtlinie, eine EU VO, die eine Reduktion der Ammoniakemissionen von 12% vorsieht, zu erfüllen. Der Wert der eingesparten N-Verluste beläuft sich auf 25 - 30 Mio. Euro pro Jahr.