Bodenbearbeitung und Aussaat nach Zwischenfrüchten
Spät ausgesäte Begrünungen mit schlechter Entwicklung zeigen oft ein schlechtes Abfrostverhalten und weisen meist bis zum Vegetationsbeginn eine starke Verunkrautung auf. Im Fall einer chemischen Unkrautregulierung muss die nicht vollständig abgefrostete bzw. niedergebrochene Zwischenfrucht zuerst mechanisch beseitigt werden.
Mechanische Beseitigung
Begrünungen müssen mechanisch beseitigt werden - dazu zählt:
- eine Bodenbearbeitung mittels folgender Geräte: Pflug, Grubber, Messerwalze
- bodennahes Häckseln im abgefrosteten Zustand
- Direktsaat, StripTill, Mulchsaat
- völlig abgefrostete und niedergebrochene Zwischenfrüchte
Ein früherer Aussaatzeitpunkt der Zwischenfrucht Anfang August (Abbildung 1, links) zeigt einen üppigeren Bestand, gute Unkrautunterdrückung und ein besseres Abfrosten, verglichen zum späteren Aussaatzeitpunkt Ende August (Abbildung 1, rechts). Besonders schwach entwickelte Bestände mit Sommerwicke, Alexandrinerklee bzw. Krumenklee, aber auch Ölrettich und Senf frieren unsicher ab. Eine schlechte Bodenbedeckung im Herbst resultiert weiters mit Problemunkräutern wie Kamille und Ehrenpreis (Abbildung 3). Die mechanische Beseitigung bzw. Zerkleinerung der Zwischenfrucht sollte effizient mit diversen Saatbettkombinationen oder Feingrubber mit größeren Arbeitsbreiten verrichtet werden. Im Vordergrund steht eine schlagkräftige und möglichst flache Bodenbearbeitung bei ausreichend abgetrocknetem Boden (Spatenprobe!) mit einebnendem Effekt (Abbildung 2).
Generell sollte trotzdem beachtet werden, dass weniger Überfahrten im Frühjahr nicht nur wassersparender, sondern auch weniger Bodenverdichtung für die Hauptkultur verursachen.
Generell sollte trotzdem beachtet werden, dass weniger Überfahrten im Frühjahr nicht nur wassersparender, sondern auch weniger Bodenverdichtung für die Hauptkultur verursachen.
Mulchsaat
- Hier gilt eine flache nicht wendende Bodenbearbeitung (Kreiselegge, Grubber etc.).
- Wendende und tief mischende Bodenbearbeitung ist nicht zulässig.
- Der Pflanzenmulch der Zwischenfrucht muss an der Oberfläche erhalten bleiben.
- Maximal vier Wochen dürfen zwischen der ersten Bodenbearbeitung und der Aussaat verstreichen.
- Der früheste Umbruch der Zwischenfrucht ist möglich am 15. Februar (Var. 4) bzw. 01. März (Var. 5).
Direktsaat und Strip-Till-Verfahren
- Eine vollflächige Bodenbearbeitung ist nicht zulässig.
- Durchführen einer Einsaat mittels Schlitzdrillverfahren in den Begrünungsbestand.
- Lediglich streifenförmig wird in der Saatreihe bearbeitet, d.h. zwischen den Streifen bleiben die Pflanzenreste erhalten.