ÖDüPlan Plus - Aktuell!
Updates
Das Programm "ÖDüPlan Plus" der Boden.Wasser.Schutz.Beratung (LK OÖ) wird laufend weiterentwickelt und über regelmäßige Updates aktuell gehalten. Hier die wichtigsten Programmänderungen der vergangenen zwei Monate:
- Betriebsmittel-Einheiten im Maßnahmenüberblick ergänzt (Menüpunkt "Felder")
- Einheiten bei "Flüssige Handelsdünger" in Kilogramm und Liter (je nach Dichte)
- Bericht "Düngerverteilerliste" adaptiert
- Anpassungen "Pflanzenschutz": Umgang mit Einheiten ohne Flächenbezug, Glockenmeldungen, verbesserte Historie bei den Pflanzenschutzmittel-Imports u.a.
- Die Verbuchung von Futterzwischenfrüchten (mit Ernte) ist nun ebenfalls mit der Maßnahme "Aussaat Zwischenfrucht" möglich
- Möglichkeit der Frühjahrs- und Herbstdüngung bei Futterzwischenfrüchten
- Überprüfung der Stickstoff-Düngeobergrenzen bei Zwischenfrüchten in Abhängigkeit des Leguminosenanteils und des Anbaugebiets
- Verbuchung von Teilschlägen beim Zwischenfruchtbau möglich
- Mehrere, unterschiedliche Zwischenfruchtvarianten und -typen können auf einem Schlag verbucht werden
Aufzeichnungen - aktuell
Nach Ernte der (letzten) Hauptfrucht beginnt für den betreffenden Schlag das neue Wirtschaftsjahr. Maßnahmen wie z.B. Stoppelsturz, Zwischenfruchtbau, Anbau einer Winterung etc. sind daher im "Wirtschaftsjahr 2025" zu verbuchen. Ein neues Wirtschaftsjahr lässt sich unter dem Menüpunkt "Betrieb -> Wirtschaftsjahre" erstellen.
Es sei darauf hingewiesen, dass seit 1. Jänner 2023 die Ertragsplausibilisierung von Erntemengen auf Ackerflächen (ausgenommen Ackerfutterflächen) verpflichtend ist; d.h. es müssen die Erntemengen in Tonnen bzw. Kubikmeter schriftlich dokumentiert werden. Im "ÖDüPlan Plus" kann dies im Zuge der Erntemaßnahmenverbuchung in den dafür vorgesehenen Feldern erledigt werden.
Wer sich neu für den "ÖDüPlan Plus" entscheidet, kann sich unter www.ödüplan.at selbstständig registrieren. Es steht auch eine kostenlose Testversion zur Verfügung.
Es sei darauf hingewiesen, dass seit 1. Jänner 2023 die Ertragsplausibilisierung von Erntemengen auf Ackerflächen (ausgenommen Ackerfutterflächen) verpflichtend ist; d.h. es müssen die Erntemengen in Tonnen bzw. Kubikmeter schriftlich dokumentiert werden. Im "ÖDüPlan Plus" kann dies im Zuge der Erntemaßnahmenverbuchung in den dafür vorgesehenen Feldern erledigt werden.
Wer sich neu für den "ÖDüPlan Plus" entscheidet, kann sich unter www.ödüplan.at selbstständig registrieren. Es steht auch eine kostenlose Testversion zur Verfügung.
Nähere Infos bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter www.bwsb.at bzw. Tel.-Nr.: 050/6902-1426.