"Goldene Birne 2024“ und "Goldenes Stamperl 2024“: Österreichs größte Produktprämierungen
Die "AB HOF 2024" findet von 8. bis 11. März 2024 statt.
Die Produktprämierungen können von Ihnen genutzt werden, um sich einem breiten Qualitätswettbewerb zu stellen, damit Ihren Qualitätsstand festzustellen oder auch aktiv an der Verbesserung der eigenen Produktqualität arbeiten.
Gute Gründe zur Teilnahme an dieser Prämierung
• Die Bewertung jeder Probe erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury.
• Die "Die Goldene Birne“ bzw. "Das Goldene Stamperl“ wird jeweils an das beste Produkt einer Kategorie vergeben. Erreichung einer Goldmedaille ist Voraussetzung.
• Die Ehrung findet im Rahmen der Eröffnung der "AB HOF“ am 8. März 2024 in Wieselburg statt.
• Zudem wird der Titel "Produzent des Jahres 2024“, dotiert mit 1.000 Euro, vergeben.
• Die Bewertung jeder Probe erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury.
• Die "Die Goldene Birne“ bzw. "Das Goldene Stamperl“ wird jeweils an das beste Produkt einer Kategorie vergeben. Erreichung einer Goldmedaille ist Voraussetzung.
• Die Ehrung findet im Rahmen der Eröffnung der "AB HOF“ am 8. März 2024 in Wieselburg statt.
• Zudem wird der Titel "Produzent des Jahres 2024“, dotiert mit 1.000 Euro, vergeben.
Folgende Produkte können eingereicht werden:
- Die Goldene Birne: bäuerliche Moste in 14 Kategorien (NEU: Entalkoholisierte Obstweine), Fruchtsäfte, Obstweingetränke in den zwei Kategorien Cider und Perlwein (Frizzante) /Schaumwein/ Sonstige. Weiters Essige, Marmeladen, Trockenobst & -gemüse.
- Das Goldene Stamperl - Prämierung bäuerlicher Brände in 34 Kategorien und Liköre in 10. Mindestmengen zum Zeitpunkt der Preisverleihung und Einreichmenge laut Auschreibung der Messe Wieselburg beachten!
Rückmeldung über Produktqualität hilft in der Qualitätssicherung
Als Produzent erhalten Sie eine Mitteilung über das punktemäßige Abschneiden Ihres Produktes in den einzelnen Beurteilungskriterien (Geruch, Geschmack, Sauberkeit, Harmonie), und eine schriftliche Beurteilung des Produktes, welche wichtige Rückschlüsse für die weitere Produktion zulässt. Daneben sind Auszeichnungen bei diesen Wettbewerben selbstverständlich eine gute Vermarktungshilfe.
Anmeldeunterlagen:
Detaillierte Anmeldeunterlagen für alle Bewerbe erhalten Sie bei der Messe Wieselburg, Tel.-Nr.: +43/7416/502-0, im Internet unter www.messewieselburg.at.
Probenannahme:
Proben können auch direkt in Wieselburg abgegeben oder per Post geschickt werden - Adresse und Zeitpunkt laut Ausschreibung beachten!
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr ist vorab zu bezahlen und eine Kopie des Belegs der Einzahlung der Probe beizulegen. Kontoverbindung siehe Ausschreibung.
Als Produzent erhalten Sie eine Mitteilung über das punktemäßige Abschneiden Ihres Produktes in den einzelnen Beurteilungskriterien (Geruch, Geschmack, Sauberkeit, Harmonie), und eine schriftliche Beurteilung des Produktes, welche wichtige Rückschlüsse für die weitere Produktion zulässt. Daneben sind Auszeichnungen bei diesen Wettbewerben selbstverständlich eine gute Vermarktungshilfe.
Anmeldeunterlagen:
Detaillierte Anmeldeunterlagen für alle Bewerbe erhalten Sie bei der Messe Wieselburg, Tel.-Nr.: +43/7416/502-0, im Internet unter www.messewieselburg.at.
Probenannahme:
Proben können auch direkt in Wieselburg abgegeben oder per Post geschickt werden - Adresse und Zeitpunkt laut Ausschreibung beachten!
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr ist vorab zu bezahlen und eine Kopie des Belegs der Einzahlung der Probe beizulegen. Kontoverbindung siehe Ausschreibung.
Laboruntersuchung - Hinweis für Most- und Essigproduzenten:
Der Mosteinreichprobe muss ein aktuelles Untersuchungszeugnis eines öffentlichen Labors über Alkoholgehalt, Säuregehalt berechnet als Weinsäure, Restzuckergehalt und Gehalt an freier SO2 (Schwefeldioxid) beiliegen. Bei Essig ist ebenfalls ein aktuelles Untersuchungszeugnis über Essigsäuregehalt und Restalkohol erforderlich. Proben ohne Untersuchungszeugnis werden nicht angenommen.
Der Mosteinreichprobe muss ein aktuelles Untersuchungszeugnis eines öffentlichen Labors über Alkoholgehalt, Säuregehalt berechnet als Weinsäure, Restzuckergehalt und Gehalt an freier SO2 (Schwefeldioxid) beiliegen. Bei Essig ist ebenfalls ein aktuelles Untersuchungszeugnis über Essigsäuregehalt und Restalkohol erforderlich. Proben ohne Untersuchungszeugnis werden nicht angenommen.
Qualitätsmost mit staatlicher Prüfnummer:
Für die Einreichung von Qualitätsmost ist vorab die staatliche Prüfnummer zu beantragen. Diese kann im Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg oder im Bundesamt für Weinbau Eisenstadt beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie auch auf den entsprechenden Website der Bundesanstalten. Die Kosten betragen 72 Euro pro Einreichprobe. Bitte beachten Sie die Vorlaufzeit und nehmen Sie vorab Kontakt mit dem entsprechenden Labor auf.
Für die Einreichung von Qualitätsmost ist vorab die staatliche Prüfnummer zu beantragen. Diese kann im Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg oder im Bundesamt für Weinbau Eisenstadt beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie auch auf den entsprechenden Website der Bundesanstalten. Die Kosten betragen 72 Euro pro Einreichprobe. Bitte beachten Sie die Vorlaufzeit und nehmen Sie vorab Kontakt mit dem entsprechenden Labor auf.