Achte auf die Sprache: Kombinationshaltung statt Anbindehaltung
Bei der Kombinationshaltung haben die Tiere über das Jahr verteilt immer wieder freie Bewegungsmöglichkeiten und sind zu bestimmten Zeiten an Standplätzen mit Fress-, Tränke- und Liegemöglichkeit fixiert. Das Mindestmaß an freier Bewegungsmöglichkeit beträgt 90 Tage. Durch die Weide- und Almhaltung bzw. das Angebot von befestigten Auslaufflächen wird dieser Zeitraum oft für 120 Tage und länger ermöglicht. Die Kombinationshaltung ist aufgrund der Lage, der Witterung etc. unverzichtbar, um die kleinstrukturierte, traditionelle und bäuerliche Landwirtschaft im Berg- und Alpenraum auch in Zukunft zu erhalten.
Sprechen wir an, dass die Wirtschaftsweisen, die Lage der Betriebe, die Winterzeiten und die Witterungsverhältnisse für unsere österreichischen Milchbauern unterschiedlich sind. Verwenden wir den richtigen Begriff – also Kombinationshaltung. Nicht jeder Betrieb muss über einen Laufstall verfügen, auch wenn der Trend in diese Richtung geht.
Sprechen wir an, dass die Wirtschaftsweisen, die Lage der Betriebe, die Winterzeiten und die Witterungsverhältnisse für unsere österreichischen Milchbauern unterschiedlich sind. Verwenden wir den richtigen Begriff – also Kombinationshaltung. Nicht jeder Betrieb muss über einen Laufstall verfügen, auch wenn der Trend in diese Richtung geht.